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200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 17:04
von dauid
Hallo,
ich spiele bei meinem nächsten Reifensatz, der in einem Monat fällig wird, mit dem Gedanken mal einen 200/55/17 drauf zu ziehen. Der steht ja nun von den Maßen her nicht im Schein. Muss der eingetragen werden oder genügt es eine Freigabebescheinigung schriftlich mitzuführen?

Gruß
Thomas

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 17:13
von road-runner
..das geht ..glaub ich ...gar nicht...ausser HP4 und RR 2015 scratch

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 17:46
von herbyei
.
der michael stellt doch die aktuellen reifenfreigaben der jeweiligen hersteller für alle modelle aktuell immer ein, da sind auch die 200-er mit bei. die bescheinigung ist dann mitzuführen.

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 17:47
von road-runner
die GRÖSSE muss im Schein stehen..!!
Freigaben brauchts eh nicht seit 2012..
aber der Michael findet das halt so schön...

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 18:04
von OSM62
Hallo,
z. B. von Metzeler gibt es hier Freigaben für den 200er, auch auf der alten S 1000 RR:

Metzeler_s1000rr_auch 200er_09_14.pdf
(163.09 KiB) 736-mal heruntergeladen

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 22:25
von herbyei
road-runner hat geschrieben:die GRÖSSE muss im Schein stehen..!!
Freigaben brauchts eh nicht seit 2012..
aber der Michael findet das halt so schön...



meinst du das ernst, was du da schreibst? schon, den sonst wäre der lachende roller hinten dran.
sei so nett und verunsichere die anderen nicht damit.

in erster linie ist die reifengröße massgeblich, die in der zulassungsbescheinigung bzw. in der coc-bescheinung steht.
und in D gibt es noch zusätzlich die eigenheit mit der reifenbindung (marke, typ) die bei manchen gegeben sind, bei manchen nicht.

musste man früher noch zum tüv um einen anderen reifen (marke und oder typ) einzutragen, hat sich das heutzutage dadurch erledigt, dass die reifenhersteller eine unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen und diese ist dann zwingend mitzuführen, wenn man eine reifenbindung hat bzw. eine andere reifengröße darin bescheinigt ist und diese gefahren wird.

besteht keine reifenbindung, dann ist die unbedenklichkeitsbescheinigung lediglich eine empfehlung. ausser es wird eine andere reifengröße darin bescheinigt, die dann gefahren wird, dann ist diese auch wieder mitzuführen.

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 22:38
von Seven
road-runner hat schon recht damit das keine Reifenbindung besteht...

Aussage BMW diesbezüglich (bezieht sich auf die 15er).
Die neue BMW S 1000 RR verfügt über keine Reifenfabrikatsbindung (Reifenprofilbindung) mehr. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen. Darüber hinaus dürfen nur Reifen von einem Hersteller montiert werden.

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 23:31
von herbyei
dauid hat geschrieben:Hallo,
ich spiele bei meinem nächsten Reifensatz, der in einem Monat fällig wird, mit dem Gedanken mal einen 200/55/17 drauf zu ziehen. Der steht ja nun von den Maßen her nicht im Schein. Muss der eingetragen werden oder genügt es eine Freigabebescheinigung schriftlich mitzuführen?

Gruß
Thomas


bevor das entgleist,

Thomas, wenn für den 200-er reifen den du fahren möchtest, eine unbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden ist, reicht es diese mitzuführen.
steht aber alles in der jeweiligen unbedenklichkeitsbescheinigung drin.

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 23:50
von Gese
Es gibt dazu ja ganz unterschiedliche Meinungen [...]

Die Polizei hier interessiert das reichlich wenig, solange genug Profil drauf ist.
Das ist das, was ich aus den bisherigen Kontrollen gelernt habe.

Streng genommen muss AFAIK die gefahrene Dimension mit dem Schein übereinstimmen.
Wenn man sicher sein möchte, fährt man eben zum TÜV und lässt sich das für 38,50 Euro bescheinigen, dass man Reifen xy fahren darf und gut is.

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 18.06.2015, 23:57
von herbyei
nogo nogo


lest doch bitte mal erst eine unbedenklichkeitsbescheinigung durch und dann zieht an euren ohren, damit das gelesene drin bleibt.

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 19.06.2015, 14:00
von dauid
vielen Dank für eure Antworten.
Ich lasse mir den 200er montieren und habe dann eh TüV im August. Bis dahin führe ich künftig die Freigabebescheinigung neben meinem Fahrzeugschein schriftlich mit und dann sollte nix passieren im Falle einer Kontrolle. Der TüV Mensch wird dann bei Blick auf den Reifen schon seinen Senf dazu abgeben, was sein muss und was nicht.

Gruß
Thomas

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 19.06.2015, 14:10
von road-runner
herbyei hat geschrieben:nogo nogo


lest doch bitte mal erst eine unbedenklichkeitsbescheinigung durch und dann zieht an euren ohren, damit das gelesene drin bleibt.


Momentle.........


vielleicht versteh ichs ja nur falsch...

Metzeler hat keine Bedenken....aber die GRÖSSE muss doch im Schein stehen..


ausserdem ist das genau das selbe , was du geschrieben hast:

herbyei hat geschrieben: In erster linie ist die reifengröße massgeblich, die in der zulassungsbescheinigung bzw. in der coc-bescheinung steht.
und in D gibt es noch zusätzlich die eigenheit mit der reifenbindung (marke, typ) die bei manchen gegeben sind, bei manchen nicht.

musste man früher noch zum tüv um einen anderen reifen (marke und oder typ) einzutragen, hat sich das heutzutage dadurch erledigt, dass die reifenhersteller eine unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen und diese ist dann zwingend mitzuführen, wenn man eine reifenbindung hat bzw. eine andere reifengröße darin bescheinigt ist und diese gefahren wird.

besteht keine reifenbindung, dann ist die unbedenklichkeitsbescheinigung lediglich eine empfehlung. ausser es wird eine andere reifengröße darin bescheinigt, die dann gefahren wird, dann ist diese auch wieder mitzuführen.





und ich zieh nicht an meinen Ohren ..tststs

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 19.06.2015, 15:47
von Steini__22
In den Papieren der 2015er (und auch HP4 ) steht der 190er, mit Schmiedefelgen kommt der 200ter watt nun?

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 19.06.2015, 16:11
von herbyei
.
MannoOMann seid ihr schwierig. Ist das wirklich schwer die oben eingestellte unbedenklichkeitsbescheinigung mal zu lesen, da steht alles drin!!!!

wenn der 200-er reifen gemäß der unbedenklichkeitsbescheinigung gefahren wird und dieser nicht in den papieren steht, muss lediglich die unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden.
eine eintragung in die papiere oder eine anbauabnahme ist daher nicht notwendig!


hoffe, dass ist damit geklärt. derjenige der noch immer unschlüssig ist, soll zum tüv gehen und sich dort aufklären lassen. danke.

Re: 200er Reifen

BeitragVerfasst: 19.06.2015, 16:15
von exupdrive
Steini__22 hat geschrieben:In den Papieren der 2015er (und auch HP4 ) steht der 190er, mit Schmiedefelgen kommt der 200ter watt nun?

Bei der 2015er steht in der EG-Übereintimmungsbescheinigung unter Punkt 50 Bemerkungen der 200/55 17

Gruss Lars