Peti hat geschrieben:Meister Lampe hat geschrieben:...Dein TÜV Niederlassungsleiter sollte sich mal informieren...
Muss er das?
Ist doch klar geregelt mit "Tüv Süd von 2010, Fachausschuss Kfz Technik/ Automotive":
"3.2 (Technische Einschränkungen):
Eine max. Einwirktemperatur/ -zeit von 90Grad/40min darf bei Lackierarbeiten nicht überschritten werden. Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen sind nicht zulässig"
Klarer geht's doch nicht.
Meinst du das hier?
http://www.otto-fuchs-oberflaechentechnik.com/fileadmin/user_upload/pdf/Finales-Grundsatzpapier-Radaufbereitung-dit-05_11_10.pdf