von schrader999 » 11.05.2015, 15:18
Wandelung gibt es nicht mehr. Das ist jetzt eine Rückabwicklung und da sind die genaue Anzahl der Reparaturversuche auch nicht mehr festgelegt (das war bei der Wandelung). Aber 2-3 ist eine vernünftige Zahl. Wichtig. Ihr müsst vor dem letzten Versuch schriftlich die Rückabwicklung ankündigen (wenn dieser Versuch wieder in die Hosen geht) und eine angemessene Frist setzen. Auch wichtig, wenn ihr die Rückabwicklung durchsetzen wollt, dann nehmt das nicht reparierte Moped mit und lasst es nicht dort, sonst dürfen die weiter schrauben. Wenn ihr Geld zurück wollt müsst ihr Nutzung zahlen, wenn ihr ein neues Moped nehmt, dann darf der Händler keine Nutzung in Rechnung stellen (versuchen wird er es aber...).
Wieso kommt ihr auf die Idee, dass der Händler euch bei der Rückabwicklung/Wandelung unterstützt? Ihr gebt das Moped an den Händler zurück, nicht an BMW. Der Händler bleibt darauf sitzen und kann es nicht an BMW zurückgeben. Es wird von ihm erwartet dass er in der Lage ist es zu reparieren. Die Kosten dafür übernimmt BMW.
Hab da gerade meine Erfahrung gemacht in einer Rückabwicklung und habe mich von einem Autoverkäufer beraten lassen, der das regelmässig macht.
Und das geht alles nur wenn es immer der gleiche Mangel ist.
Alcarraz 20.-23.3.17
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