Rückwandlung Kaufvertrag

Alle Infos rund um die Roadster S 1000 R - S1000R.

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 10.05.2015, 19:20

....das ist das erste Mal das ich Schlechtes von dem höre scratch
Geh direkt zum Geschäftsführer ThumbUP ThumbUP[/quote]

Schlechtes habe ich von dem Laden schon reichlich gehört, meinen 3er zB wird die Werkstatt nie wieder sehen da man mich für blöd verkaufen wollte. Ich hatte nur gehofft das wenigstens der Motorradschrauber was auf dem Kasten hat...
Fichtenmoped
 
Beiträge: 25
Registriert: 25.12.2014, 10:59
Wohnort: Bad Harzburg
Motorrad: S1R - 2015

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon terrato » 10.05.2015, 20:20

Und was ist jetzt akut noch im Argen? Schaltautomat und Drezahlbegrenzer? Falls ja, das sollte sich relativ leicht beheben lassen...
Benutzeravatar
terrato
 
Beiträge: 64
Registriert: 23.03.2015, 22:27
Motorrad: S1000RR 2016

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 10.05.2015, 21:18

terrato hat geschrieben:Und was ist jetzt akut noch im Argen? Schaltautomat und Drezahlbegrenzer? Falls ja, das sollte sich relativ leicht beheben lassen...


Genau die sind es. Aber Schaltautomat hätte man auch bei Termin No.1 oder 2 beheben können, ebenso wie den Mikroschalter für den ebenfalls mehrere Anläufe benötigt wurden. So einfach scheint das Thema wohl nicht zu sein für den Schrauber vor Ort.
Fichtenmoped
 
Beiträge: 25
Registriert: 25.12.2014, 10:59
Wohnort: Bad Harzburg
Motorrad: S1R - 2015

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon sakurakira » 10.05.2015, 21:23

Ich hab zum Stempeln (Inspektion) jetzt mal nen Termin in Wolfsburg. Probiere den jetzt mal aus :)
Benutzeravatar
sakurakira
 
Beiträge: 326
Registriert: 20.06.2014, 17:23
Motorrad: RSV4 1100 Factory

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon arallon » 10.05.2015, 21:25

Das Problem für die Wandlung ist aber, dass es sich um den gleichen Mangel handeln muss der nicht behoben ist.
Wenn jeder Mangel für sich behoben wurde und immer neue Mängel auftreten wird das ganze etwas schwieriger. Eine Obergrenze an Mängeln ist im Gesetz nicht vorgegeben. Eine Wandlung auf Grund vieler Probleme durchzubekommen ist also noch etwas Nerven aufreibender als es sowieso schon ist.

Diskutiere hier auch mit meinem Händler...

Das die 2015er wieder "schlechte" Mikroschalter hat ist ja verrückt. Aber ich frage mich auch immer noch, wieso bei mir der komplette Kupplungshebel gewechselt wurde letzte Woche...
arallon
 
Beiträge: 272
Registriert: 10.04.2014, 23:12
Motorrad: S1000r

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 10.05.2015, 21:39

arallon hat geschrieben:Das Problem für die Wandlung ist aber, dass es sich um den gleichen Mangel handeln muss der nicht behoben ist.
Wenn jeder Mangel für sich behoben wurde und immer neue Mängel auftreten wird das ganze etwas schwieriger. Eine Obergrenze an Mängeln ist im Gesetz nicht vorgegeben. Eine Wandlung auf Grund vieler Probleme durchzubekommen ist also noch etwas Nerven aufreibender als es sowieso schon ist.

Diskutiere hier auch mit meinem Händler...

Das die 2015er wieder "schlechte" Mikroschalter hat ist ja verrückt. Aber ich frage mich auch immer noch, wieso bei mir der komplette Kupplungshebel gewechselt wurde letzte Woche...


Das Thema Rückwandlung wird sicher nicht so ohne, aber immer noch besser als über Jahre Ärger mit dem Ding. Und wenn der dritte Versuch in die Hose geht stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht.
Hat der neue Kupplungshebel evtl. eine andere Kontaktfläche zu den Kontakten des Mikroschalters? BMW München hat mir geantwortet das es seit dem 19.09.2014 neue Mikroschalter gibt bei denen das nicht mehr vorkommt arbroller
Ich vermute das da entweder ein Engpass bestand und irgendjemand eine Sonderfreigabe für fragwürdige Bestände gegeben hat oder das irgend so ein Vollhonk die betroffenen Chargen im SAP nicht in den Sperrbestand gebucht hat.
Fichtenmoped
 
Beiträge: 25
Registriert: 25.12.2014, 10:59
Wohnort: Bad Harzburg
Motorrad: S1R - 2015

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon arallon » 10.05.2015, 21:56

Keine Ahnung was da anders ist. Ich hatte ja nie das "Motor aus" Problem. Das wurde ja eigentlich schon im April/Mai behoben wenn ich mich recht erinnere. Also neue Schalter/Hebel gab es schon vor September. Naja mich wundert nichts mehr. Kommunikation wird bei BMW nicht nur klein sondern falsch geschrieben (zumindest BWM Motorrad, mit meinem BMW Autos ging bisher alles glatt glücklicherweise - kann aber auch am Händler liegen)
arallon
 
Beiträge: 272
Registriert: 10.04.2014, 23:12
Motorrad: S1000r

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon uraltrocker » 10.05.2015, 23:06

Fichtenmoped hat geschrieben:Das fing an mit einem nicht entlüfteten Kühlsystem, ging dann weiter mit dem beliebten Ausgehen des Motors beim Ziehen der Kupplung (beim 2. Besuch wurde immerhin der allgemein bekannte Mikroschalter gewechselt, nachdem ich deswegen beinahe auf der Straße gelegen hätte) und gipfelt jetzt im 3. Reparaturversuch des Schaltautomaten. Nebenbei muss ich die Tage noch mal hin (besagte No.4) um meinen Drehzahlbegrenzer entfernen zu lassen was bei der Einfahrkontrolle aus irgendwelchen technischen Gründen nicht ging.

Und das Beste sind die Tipps vom freundlichen BMW Service aus München wie ich denn meinen Mikroschalter selber einstellen sollte... :clap:


Drehzahlbegrenzer gibt es bei der S 1000 R nicht !!
Grüße

Klaus


Im Alter bereut man die Sünden, die man nicht begangen hat !
Benutzeravatar
uraltrocker
 
Beiträge: 48
Registriert: 01.06.2014, 23:54
Wohnort: Chiemgau
Motorrad: S 1000 R 2014

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Kraftwürfel » 10.05.2015, 23:49

uraltrocker hat geschrieben:
Fichtenmoped hat geschrieben:Das fing an mit einem nicht entlüfteten Kühlsystem, ging dann weiter mit dem beliebten Ausgehen des Motors beim Ziehen der Kupplung (beim 2. Besuch wurde immerhin der allgemein bekannte Mikroschalter gewechselt, nachdem ich deswegen beinahe auf der Straße gelegen hätte) und gipfelt jetzt im 3. Reparaturversuch des Schaltautomaten. Nebenbei muss ich die Tage noch mal hin (besagte No.4) um meinen Drehzahlbegrenzer entfernen zu lassen was bei der Einfahrkontrolle aus irgendwelchen technischen Gründen nicht ging.

Und das Beste sind die Tipps vom freundlichen BMW Service aus München wie ich denn meinen Mikroschalter selber einstellen sollte... :clap:


Drehzahlbegrenzer gibt es bei der S 1000 R nicht !!



Doch! Ist bei den 15ern wieder drin.
Gruß Christoph
Benutzeravatar
Kraftwürfel
 
Beiträge: 1936
Registriert: 17.11.2014, 21:55
Motorrad: rote Tausender

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon bimpf » 11.05.2015, 06:42

Was genau funktioniert denn an deinem quickshifter nicht ? Meiner ging auch manchmal nicht richtig , ich habe allerdings heraus gefunden dass das daran lag, dass ich zu wenig Gas gegeben hab beim hochschalten. Kupplungsspiel ist in kaltem Zustand richtig eingestellt ?
bimpf
 
Beiträge: 425
Registriert: 19.06.2012, 18:58
Motorrad: S1000R

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 11.05.2015, 06:58

bimpf hat geschrieben:Was genau funktioniert denn an deinem quickshifter nicht ? Meiner ging auch manchmal nicht richtig , ich habe allerdings heraus gefunden dass das daran lag, dass ich zu wenig Gas gegeben hab beim hochschalten. Kupplungsspiel ist in kaltem Zustand richtig eingestellt ?


Mal funktioniert er mal nicht - bei gleicher Gasstellung beim Beschleunigen, an zu wenig Gas kann das sicher nicht liegen :) Und wenn er geht ist das sehr schwergängig
Ich hatte die Tage mal wieder ein Ersatzmoped, das war ein Unterschied wie Tag und Nacht. Da schaltete das Ding beim leichten Betätigen des Hebels über das fast komplette Drehzahlband. Bei mir brech ich mir da fast den Fuß.
Fichtenmoped
 
Beiträge: 25
Registriert: 25.12.2014, 10:59
Wohnort: Bad Harzburg
Motorrad: S1R - 2015

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Peti » 11.05.2015, 10:20

Ich sag's Dir ja ungern, aber es ist schon so, wie arallon schriebt: der SELBE Mangel muss öfter auftreten, nicht irgend einer.
Und davon abgesehen sind die Dinge, die Du aufgezählt hat, quasi schon S-Standard.
Du hattest noch kein Bremsen-Rubbeln und -Qietschen, keinen Kühlwasserverlust, kein Motor-Klackern wegen möglicherweise kaputter Steuerkette...
Also ich würde sagen, die Wandlung wird schwierig bis unmöglich.
Grüße, Peter

ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı ´uuɐɯ ɥo
Benutzeravatar
Peti
 
Beiträge: 2963
Registriert: 09.12.2013, 14:57
Motorrad: BMW

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Steffen 2.0 » 11.05.2015, 10:30

Warte einfach bis die Armatur wieder kaputt geht, dass passiert öfters :D
Steffen 2.0
 
Beiträge: 761
Registriert: 25.09.2013, 10:25
Motorrad: S1000RR bj.10

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon schrader999 » 11.05.2015, 15:18

Wandelung gibt es nicht mehr. Das ist jetzt eine Rückabwicklung und da sind die genaue Anzahl der Reparaturversuche auch nicht mehr festgelegt (das war bei der Wandelung). Aber 2-3 ist eine vernünftige Zahl. Wichtig. Ihr müsst vor dem letzten Versuch schriftlich die Rückabwicklung ankündigen (wenn dieser Versuch wieder in die Hosen geht) und eine angemessene Frist setzen. Auch wichtig, wenn ihr die Rückabwicklung durchsetzen wollt, dann nehmt das nicht reparierte Moped mit und lasst es nicht dort, sonst dürfen die weiter schrauben. Wenn ihr Geld zurück wollt müsst ihr Nutzung zahlen, wenn ihr ein neues Moped nehmt, dann darf der Händler keine Nutzung in Rechnung stellen (versuchen wird er es aber...).

Wieso kommt ihr auf die Idee, dass der Händler euch bei der Rückabwicklung/Wandelung unterstützt? Ihr gebt das Moped an den Händler zurück, nicht an BMW. Der Händler bleibt darauf sitzen und kann es nicht an BMW zurückgeben. Es wird von ihm erwartet dass er in der Lage ist es zu reparieren. Die Kosten dafür übernimmt BMW.

Hab da gerade meine Erfahrung gemacht in einer Rückabwicklung und habe mich von einem Autoverkäufer beraten lassen, der das regelmässig macht.

Und das geht alles nur wenn es immer der gleiche Mangel ist.
Alcarraz 20.-23.3.17
NBR Mai 2017
AdR Juli 2017
NBR Juli 2017
HHR August 2017
Mugello August 2017
Most Sept 2017
Barcelona Oct 2017
Benutzeravatar
schrader999
 
Beiträge: 1402
Registriert: 08.04.2010, 17:55
Motorrad: RR`12 /RR '17 /GS´16

Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon monzi » 11.05.2015, 15:42

ääähm... gut, vielleicht liegt das als BWLer an meinem laienhaften Verständnis, aber Wandlung IST doch die Rückabwicklung des Kaufsvertrages (als zweite Lösung gemäß §437 BGB)?!?

Im Prinzip wie bei jedem Mangel auch: Mangel erkennen, unverzüglich (=ohne schuldhaftes zögern) rügen, mit angemessener (wieder so ein dummer, unbestimmter Rechtsbegriff) um Nachbesserung bitten. Sollte Nachbesserung nicht möglich sein (nennen wir als Beispiel mal "anfängliche Unmöglichkeit") --> Rückabwicklung der Rechtsgeschäfte (nach dem Abstraktionsprinzip wären das ganze vier, führt aber hier zu weit...). Nachbesserung wenigstens 2 Mal, bei der letzten würde ich aber schon die Rückabwicklung androhen und schriftlich bestätigen lassen.

Edit sagt: Schaue erst mal ins Buch, bevor du einen falschen Paragraphen zitierst! :-)
monzi
 
Beiträge: 175
Registriert: 05.11.2014, 19:53
Wohnort: Oldenburg
Motorrad: S1R, GSF650SA, TS150

VorherigeNächste

Zurück zu R - S 1000 R - Allgemein - S1000R



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste