Rückwandlung Kaufvertrag

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Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 10.05.2015, 14:09

Moin zusammen,
hat jemand von eventuell schon mal einen Kaufvertrag für seine S1R nach Auslieferung aufgrund von Qualitätsproblemen bei BMW "Rückgewandelt" bzw was für Erfahrungen habt ihr gemacht? Wenn der Haufen Stahl und Plaste nach dem nächsten Besuch der Werkstatt nicht tadellos läuft habe ich genau dieses Thema und würde diesbezüglich gerne von etwaigen Erfahrungswerten profitieren.
Mit Grüßen...Stephan
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Markus2802 » 10.05.2015, 14:13

Erstmal musst du der Werkstatt die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Stoner27 » 10.05.2015, 14:16

ich würde mich jetzt nicht so verrückt machen lassen...
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Pinocchio » 10.05.2015, 15:30

Wenn ein Fehler ( der gleiche ) 3 mal nicht behoben wird, kannst du das Fzg. zurück geben aber ohne Rechtsverdreher wird das schwer. Bevor du das machst, gebe der Werkstatt die Chance dir das Moped so zu reparieren das es ist wie viele andere geile Mopeds mit dem du Spaß haben kannst.
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Kajo » 10.05.2015, 16:12

Pinocchio hat geschrieben:Wenn ein Fehler ( der gleiche ) 3 mal nicht behoben wird, kannst du das Fzg. zurück geben aber ohne Rechtsverdreher wird das schwer. Bevor du das machst, gebe der Werkstatt die Chance dir das Moped so zu reparieren das es ist wie viele andere geile Mopeds mit dem du Spaß haben kannst.


Es reicht der zweifache Versuch der Mangelbeseitigung und einen Anwalt braucht man nur im Streitfall.

Ein seriöser BMW-Motorradhändler wird im Falle der wiederholten erfolglosen Mangelbeseitigung seinen Kunden bei der Wandlung unterstützen.

Ein paar gute Informationen, wenn auch für ein Kfz, sind in folgendem Beitrag: http://themen.autoscout24.de/ratgeber/a ... ngsgebuehr

Gruß Kajo
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 10.05.2015, 16:59

Bis ich mich verrückt machen lasse muss schon was passieren. Bei mir ist die Schmerzgrenze erreicht wenn ich nach 3 Monaten und 1100km Laufleistung vom dritten Werkstatttermin komme und Termin No.4+5 in der Tasche habe wobei letzterer erst mitte Juni ist. Auch bin ich so geduldig und warte nicht 2 Reparaturversuche ab sondern mindestens deren 3. Aber irgendwann ists mal gut bzw die Saison vorbei.
So etwas erwarte ich nicht von einem Motorrad in diesem Preissegment. Aber wahrscheinlich gehe ich bei BMW mittlerweile mit zu hohen Ansprüchen an die Sache ran.
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon bimpf » 10.05.2015, 17:14

welches problem liegt denn eigentlich vor wenn man fragen darf?
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 10.05.2015, 18:23

Das fing an mit einem nicht entlüfteten Kühlsystem, ging dann weiter mit dem beliebten Ausgehen des Motors beim Ziehen der Kupplung (beim 2. Besuch wurde immerhin der allgemein bekannte Mikroschalter gewechselt, nachdem ich deswegen beinahe auf der Straße gelegen hätte) und gipfelt jetzt im 3. Reparaturversuch des Schaltautomaten. Nebenbei muss ich die Tage noch mal hin (besagte No.4) um meinen Drehzahlbegrenzer entfernen zu lassen was bei der Einfahrkontrolle aus irgendwelchen technischen Gründen nicht ging.

Und das Beste sind die Tipps vom freundlichen BMW Service aus München wie ich denn meinen Mikroschalter selber einstellen sollte... :clap:
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon heinz » 10.05.2015, 18:31

all das bei der neuen SR aus 2015? :shock:
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Matthias K » 10.05.2015, 18:31

Bei welchem Händler bist du, der in Goslar?
....alles geht!!!
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 10.05.2015, 18:37

Ja Heinz, all das bei einer nagelneuen S1R die im Februar zusammengebastelt wurde.

Und die Krönung: Aufgrund von der Wartezeit von länger als 4 Monaten galt dann auch noch die Preisliste von 2015. D.h. das Sch***ding war gleich mal 300Euro teurer obwohl letztes Jahr im Juli bestellt!
:evil:

Gott sei Dank habe ich noch eine 19-jährige R1100 die läuft....
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Fichtenmoped » 10.05.2015, 18:39

Matthias K hat geschrieben:Bei welchem Händler bist du, der in Goslar?


Hallo Matthias, ja, der in Goslar wo ich das Elend gekauft habe.
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Matthias K » 10.05.2015, 18:42

Fichtenmoped hat geschrieben:
Matthias K hat geschrieben:Bei welchem Händler bist du, der in Goslar?


Hallo Matthias, ja, der in Goslar wo ich das Elend gekauft habe.


....das ist das erste Mal das ich Schlechtes von dem höre scratch
Geh direkt zum Geschäftsführer ThumbUP ThumbUP
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon Oberbayer » 10.05.2015, 18:46

Ich hatte jetzt zwei S1000R, außer den bekannten Kühlwasserverlust hatte bzw. habe ich keine anderen Probleme.
Da kann ich deinen Unmut schon sehr verstehen. Da hätte ich auch die Schnauze voll.
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Re: Rückwandlung Kaufvertrag

Beitragvon heinz » 10.05.2015, 18:47

Fichtenmoped hat geschrieben:Ja Heinz, all das bei einer nagelneuen S1R die im Februar zusammengebastelt wurde.

Und die Krönung: Aufgrund von der Wartezeit von länger als 4 Monaten galt dann auch noch die Preisliste von 2015. D.h. das Sch***ding war gleich mal 300Euro teurer obwohl letztes Jahr im Juli bestellt!
:evil:

Gott sei Dank habe ich noch eine 19-jährige R1100 die läuft....

schxxxxe, blöd gelaufen, liegt aber dann auch am Händler. Hab meine Anfang Dezember bestellt und im Februar dann noch den alten Preis, abzüglich dem vereinbarten Nachlass, bezahlt.

Wünsche dir viel Erfolg
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