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In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 07.07.2020, 20:37
von Roony
Hallo Leute,
mein Bike ist in der Werkstatt umgefallen.
Es war grad in Reparatur in der Werkstatt
Ich wollte es grad abholen weil es fertig war.
Da erfuhr ich das es von der Bühne umgekippt ist.
Es ist ein Gurt gerissen (der Verschluss) .Der gurt war neu.

Ja nur sind hier und da kratz spuren.
Aber die schwinge hat tiefe bessuren erlitten und der Rahmen hat genau an der Schweissnaht eine kerbe/Kratzer abbekommen.
Das zu der Lenker und vor gut spürbares knacken bei lenken. (lenkopfager) ?

Ist der Rahmen jetzt Schrott ?
Wenn ich es mal verkaufen möchte wie siehts mit wertverlust aus?
Hat da eine vllt erfahrung oder ein Ratschlag was ich machen sollte?

mfg Ron

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 07.07.2020, 21:09
von DesseRR
Hallo, was sagt denn die Werkstatt dazu, den Schaden zu regulieren? So wie ich es verstehe war es deren Schuld? Wieso solltest du denn dann auf den kosten sitzen bleiben. Denn ein Wertverlust ist beim Verkauf natürlich gegeben. Ein unzerkratztes Motorrad ist mehr Wert als ein zerkratztes. Und selbst ohne einen etwaigen Verkauf hast du doch das Recht dazu dein Motorrad nicht schlechter zurück zu bekommen als du es abgegeben hast.

Ohne die Beschädigung an der Schweißnaht zu sehen kann ich dir sagen, dass dies bei der Hauptuntersuchung zu Problemen führen kann. Die Schweißnaht des Rahmens darf nicht geschliffen, poliert oder Beschädigt sein. Ist zwar teils Haarspalterei aber theoretisch kann die Festigkeit der Schweißnaht nach dem abtragen von Material nicht mehr nachgewiesen werden.

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 07.07.2020, 21:16
von BB1966
Moin Roony,
ich gehe mal davon aus, das Dein Moped in einer regulären Werkstatt von der Bühne gefallen ist?!

Also, aus meiner Sicht relativ einfaches Prozedere:
Du als Geschädigter kannst bei der absehbaren Schadenhöhe einen Gutachter bestellen.
Der Gutachter legt dann Reperaturpreis und Wert Minderung fest.
Weiterhin kannst Du Deine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes geltend machen.
Hört sich wild an, ist aber eine Standard Vorgehensweise.

Ach ja, ich würde das Moped nicht in der selben Werkstatt begutachten lassen wo es bereits von der Bühne gefallen ist.
Wg. schlechtem Karma und so winkG

Gruß BB

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 07.07.2020, 21:17
von driver001
Die Werkstatt hat doch für sowas eine Versicherung. Die müssen doch was zu dir gesagt haben. War es eine offizielle BMW Werkstatt bzw. Niederlassung wo das Bike umgefallen ist? Gutachter her, schaden begutachten lassen und über die Versicherung der Werkstatt abrechnen.

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 07.07.2020, 21:28
von Roony
Na die Werkstatt sagt auch das sie schuld ist.
Und will das auch regulieren.
Kleinteile die was abbekommen haben werden ersetzt.

Schwinge und Rahmen soll aus gebessert und Lackiert werden.
Aber da jetzt das prob in der Lenkung aufgetretten ist.
Mir komm es so vor als wenn er das alles günstig halten will.
Schwindet mein Vertrauen so langsam.
Der Motordeckel ist auch gut zerkratzt auf der linken seite.
Ich weiß nicht wie das mit Spätfolgen so ist.

Und ein Gutachten würde ich jetzt auch ein anderen nehmen ja.

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 07.07.2020, 22:15
von Roony
driver001 hat geschrieben:Die Werkstatt hat doch für sowas eine Versicherung. Die müssen doch was zu dir gesagt haben. War es eine offizielle BMW Werkstatt bzw. Niederlassung wo das Bike umgefallen ist? Gutachter her, schaden begutachten lassen und über die Versicherung der Werkstatt abrechnen.


War keine BMW Werkstatt, freie Mopedwerkstatt.

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 08.07.2020, 00:37
von Stratos-Schorsch
Egal welche Werkstatt, der Schaden muss behoben/erstattet werden!

Den Rahmen und oder Schwinge ausbessern, kannste vergessen.
Da es Katodentauchlack am Rahmen und Schwinge ist bzw. die Schwinge eloxiert ist (je nach Farbmodell), wird man eine Ausbesserung immer sehen!
Bei Fremdverschulden würde ich es nicht akzeptieren, eventuell mit entsprechendem Wertausgleich!

Die Motorseitendeckel kann man tauschen, das stellt kein Problem dar.

Ohne Gutachter wirst du verarscht, von Vorteil ist vorab eine eigene Mängelliste zu erstellen und mit dem Gutachter zusammen alle Schäden durchgehen!

Gruß Jörg

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 08.07.2020, 06:44
von Roony
Stratos-Schorsch hat geschrieben:Egal welche Werkstatt, der Schaden muss behoben/erstattet werden!

Den Rahmen und oder Schwinge ausbessern, kannste vergessen.
Da es Katodentauchlack am Rahmen und Schwinge ist bzw. die Schwinge eloxiert ist (je nach Farbmodell), wird man eine Ausbesserung immer sehen!
Bei Fremdverschulden würde ich es nicht akzeptieren, eventuell mit entsprechendem Wertausgleich!

Die Motorseitendeckel kann man tauschen, das stellt kein Problem dar.

Ohne Gutachter wirst du verarscht, von Vorteil ist vorab eine eigene Mängelliste zu erstellen und mit dem Gutachter zusammen alle Schäden durchgehen!

Gruß Jörg


Danke, ich denke so werde ich das machen.

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 08.07.2020, 08:33
von ReinerDU
driver001 hat geschrieben:Die Werkstatt hat doch für sowas eine Versicherung.


Viele Werkstätten haben die dafür notwendige Versicherung "Handel, Handwerk" nicht. Denn die ist verhältnismäßig teuer. Und "kleinere" Werkstätten sparen sich das... Ich weiß von einem Karosseriebauunternehmen, da hat der Inhaber erst nach einem Schaden festgestellt, dass sie diese Absicherung nicht haben. Gute Beratung :!:

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 08.07.2020, 17:25
von Kafuzke
Sobald die von Ausbessern an Rahmen und Schwinge sprechen, ist die Sache klar. Die wissen, dass es für sie teuer wird ukd wollen Dich beschwichtigen.
Das Fzg würde ich mit Zeugen zur Beweissicherung umgehend dort entfernen und einen Gutachter beauftragen.

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 08.07.2020, 18:31
von Shithappens
Guten Abend zusammen.

Ohne alle meine Vorredner zitieren zu müssen. Ihr habt soweit alle recht!

Es ist der Urzustand des Fahrzeugs wieder herzustellen. So wie Du das Fhzg. in die Werkstatt gegeben hast,
so musst du es auch wieder bekommen. Und alles ohne wenn und aber.
Wenn die Werkstatt nicht versichert ist, kannst du im Regelfall deine Versicherung kontaktieren und um einen Sachverständigen bitten, oder einen Sachverständigen deiner Wahl. (Sehr wichtig)
Bei der Schadensbehebung ist es etwas komplizierter.
Denn du musst der Werkstatt die Möglichkeit geben, die verursachten Schäden zu reparieren. (Recht auf Nacharbeit)
In diesem Falle sollte mit der betroffenen Werkstatt im Vorfeld ein Fertigstellungstermin vereinbart werden.
In der Regel gelten 2 Wochen als angemessen.

Und alles wird gut winkG

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 08.07.2020, 19:36
von Meister Lampe
ReinerDU hat geschrieben:[

Viele Werkstätten haben die dafür notwendige Versicherung "Handel, Handwerk" nicht. Denn die ist verhältnismäßig teuer. Und "kleinere" Werkstätten sparen sich das...


Na , na , na Reiner ... gerade im Handwerk wirst du dreimal im Monat daran erinnert eine Betriebshaftpflicht abzuschließen und es gibt Bereiche , die darfst du nur mit Betriebshaftpflicht und Zulassung durchführen ... ;-)

Gruß Uwe Bild

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 08.07.2020, 20:59
von R-Techi
Shithappens hat geschrieben:Denn du musst der Werkstatt die Möglichkeit geben, die verursachten Schäden zu reparieren. (Recht auf Nacharbeit)


Da bin ich anderer Meinung. Nacharbeit trifft nach meinem Dafürhalten nur für die in Auftrag gegebene Arbeiten zu. Hier hat die Werkstatt an dem Fahrzeug darüber hinaus einen Schaden verursacht.
Es sollten die gleichen Rechte und Ansprüche gelten, wie wenn ein Dritter mein geparktes Fahrzeug beschädigt:
1) Sachverständiger nach meiner Wahl
2) Werkstatt nach meiner Wahl
3) ggf. Wertminderung
4) Anwalt meiner Wahl, wenn erforderlich
Alle 4 Punkte muss der Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung übernehmen.

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 08.07.2020, 21:42
von sporadic_r1
recht auf nacharbeit gibt es nur bei mangelhafter leistung, nicht aber bei verursachen eines Schadens

Re: In der Werkstatt Umgefallen

BeitragVerfasst: 09.07.2020, 13:13
von ReinerDU
Meister Lampe hat geschrieben:
ReinerDU hat geschrieben:[

Viele Werkstätten haben die dafür notwendige Versicherung "Handel, Handwerk" nicht. Denn die ist verhältnismäßig teuer. Und "kleinere" Werkstätten sparen sich das...


Na , na , na Reiner ... gerade im Handwerk wirst du dreimal im Monat daran erinnert eine Betriebshaftpflicht abzuschließen und es gibt Bereiche , die darfst du nur mit Betriebshaftpflicht und Zulassung durchführen ... ;-)

Gruß Uwe Bild



Hey...Ducati-Killer!

Stimmt! In einigen Bereichen ist es eine Pflichtversicherung. Aber auch die ist nicht immer vorhanden. Und selbst wenn eine Betriebshaftpflicht- vorliegt, muss das Risiko des Tätigkeitsschadens nicht enthalten sein. Tätigkeitsschäden sind Leistungserweiterungen, die Geld kosten. Mal unabhängig davon, dass nicht jede Versicherung das umfangreich anbietet, kostet das Geld und eine gute Beratungsleistung. Manche Betriebe mögen die Prämie für Handel, Handwerk nicht bezahlen. Da reden wir schnell über 4-stellige Summen... Oder sie wurden nicht richtig aufgeklärt.

Wäre mein Fahrzeug beschädigt, würde ich lieber mit der Versicherungsgesellschaft verhandeln, als mit einem Schadenverursacher. Die Versicherer sind berechenbarer und emotionslos, was in dem Fall hilft.