Abgasanlage - Spezial

Die Technik der S 1000 R - S1000R.

Re: Abgasanlage - Spezial

Beitragvon M-Rider » 12.05.2015, 15:52

BlaueS1R hat geschrieben:Korrekt!

Man ist nur noch mit 90,- Euro dabei.



ok aber Versicherungsschutz entfällt trotzdem!! :?: :?:
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Re: Abgasanlage - Spezial

Beitragvon BlaueS1R » 12.05.2015, 19:04

M-Rider hat geschrieben:
BlaueS1R hat geschrieben:Korrekt!

Man ist nur noch mit 90,- Euro dabei.



ok aber Versicherungsschutz entfällt trotzdem!! :?: :?:



Die 90,- Euro zahlt man für folgendes.

Zitat:

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €



Ob man deswegen gleich den Versicherungsschutz verliert, kann nicht pauschal gesagt werden!!
Ein kausaler Zusammenhang mit einer Unfallverursachung ist ja wohl offensichtlich erstmal nicht unbedingt gegeben.

Anders könnte es bei Fahrwerksänderungen, Änderung an Bremsen aussehen.
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Re: Abgasanlage - Spezial

Beitragvon Dennis81 » 12.05.2015, 19:17

Tach auch,
hat mich jetzt auch mal interessiert das Ganze und habe im world wide web folgendes aus einem anderen Forum gefunden:

Zitat Anfang:
"Die meisten Anfragen, die uns rund um den Jahreswechsel erreicht haben, drehten sich um die Punktereform 2014 und explizit um das "Fahren ohne DB-Killer".

So mancher wollte wissen, ob diese Manipulation der Auspuffanlage und damit das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" weiterhin mit Punkten geahndet wird.

Wir haben dazu eine Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gerichtet.
Die Antwort lautet: JA - auch nach dem 1.5.2014 wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis in Verbindung mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ODER der Umwelt (!) mit einem Punkt im neuen "Fahreignungsregister" (FAER) bewertet.

Für Fahrzeugführer bedeutet das 90,- Euro und für Fahrzeughalter 135 Euro Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühren und einheitlich 1 Punkt in Flensburg statt bisher 3 oder 4 Punkte.

Zu beachten ist jedoch, dass die Vergleichsgröße sich ebenfalls von bislang 18 Punkte (alt) auf 8 Punkte (neu) reduziert." Zitat Ende

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Re: Abgasanlage - Spezial

Beitragvon BlaueS1R » 12.05.2015, 19:40

Dennis81 hat geschrieben:
............
Die Antwort lautet: JA - auch nach dem 1.5.2014 wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis in Verbindung mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ODER der Umwelt (!) mit einem Punkt im neuen "Fahreignungsregister" (FAER) bewertet.

Für Fahrzeugführer bedeutet das 90,- Euro und für Fahrzeughalter 135 Euro Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühren und einheitlich 1 Punkt in Flensburg statt bisher 3 oder 4 Punkte.

..........

Greetz


Das scheint nachlesbar nicht ganz zu stimmen.

Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit betrifft.



Nach der Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) (http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_13.php) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt,
nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.
214b (Umwelt!) habe ich oben schon zitiert.


Fazit: Sollte jemand wegen manipuliertem Auspuff zu einem Punkt verdonnert werden; Widerspruch .... ggf. klagen!
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Re: Abgasanlage - Spezial

Beitragvon Dennis81 » 12.05.2015, 19:51

Meinetwegen, ich lasse mich gerne eines besseren belehren ThumbUP
Aber mir grundsätzlich egal. Punkte hin oder her. So lange alles E-conform ist...hauptsache es gefällt ;-)
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Re: Abgasanlage - Spezial

Beitragvon M-Rider » 13.05.2015, 09:01

Dank euch Jungs für die ausführliche Erläuterung.
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Re: Abgasanlage - Spezial

Beitragvon troyben155 » 13.05.2015, 12:05

Mal ne Frage an die Jungs die schon kontrolliert wurden.


Wie habt Ihr den Cops den fehlenden DB Eater glaubhaft erklären können.


Habe selbst die Akra Slip on (ABE) dran. Da is auch kein DB eater wie im original. Die e Nummer fast unfindbar hinten.


Davor fürchte ich mich schon ein bisschen ob die mir glauben oder erstmal vollstrecken.
MfG
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