Jein.
Du kannst die Reifen fahren, die die Größe, Traglast und Speed-/Geschwindigkeitsindex wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben. Keine Behörde oder Überwachungseinrichtung hat was dagegen.
Problematisch kann oder könnte es im Schadensfall werden, das hat was mit dem Produktsicherheitsgesetz zu tun. Darin steht, unter welchen Voraussetzungen Hersteller und Verkäufer einer Sache (hier: Reifen) von Haftung freigestellt werden. Das führt jetzt hier zu weit, das komplett darzustellen, aber da sonst keiner haften kann, bleibt das uU am Fahrer/Halter hängen.
Es gibt Motorräder, die von Reifenherstellern mit ihren Pellen getestet wurden und entweder gabs dann ne Sonderspezifkation für dieses bestimmte Modell, oder eben keine Empfehlung. Die Yamaha MT09 ist z.B. so ein Motorrad, das nicht mit allen Reifen gleich gut funktioniert. Die hat aber soweit ich weiß, auch keine Reifenbindung.
Ich hab das früher auch lockerer gesehen, es gibt aber sooo viele tolle Reifen mit "Empfehlung" des Herstellers, mit den unterschiedlichsten Eigenschaften, dass ich für mich persönlich keine Notwendigkeit sehe, Reifen ohne den Segen des Herstellers zu fahren. Na ja, zumindest nicht immer ...
