von Walter Duerr » 02.10.2024, 08:27
Hallo liebe Kollegen,
ich wurde Sonntag vor 2 Wochen von einer Kontrollgruppe Motorrad (Oberpfalz) aufgehalten, die mir aufgrund der nicht eingetragenen Bremspumpe RCS 19, obwohl ich die ABE dabei hatte, die Weiterfahrt untersagt haben.
Gleichzeitig wurde mir ein "Zettel" ausgehändigt auf dem ohne offizielle Anschrift, Ansprechpartner, Stempel, Unterschrift steht, das ich zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis eine Einzelabnahme durchzuführen hätte...
Ich hatte die RCS19 in Absprache mit meiner Prüfstelle, als nicht eintragungspflichtig gesehen, was der junge Mann von der Kontrollgruppe aber in Abrede stellte und mir vorwarf, aufgrund der technischen Veränderungen, wäre gemäß § 19 StVZ0 meine Betriebserlaubnis erloschen.
Für die Erteilung einer neuen BE wäre angeblich eine Einzelabnahme bei einer technischen Prüfstellen notwendig ?
Die Zulassungstelle erteilt eine neue Betriebserlaubnis auf Antrag. Dann müsste doch auch mein Kennzeichen ungültig gemacht werden ?
Aus meiner Sicht wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Ich bin am darauffolgenden Montag zu meiner Prüfstelle gefahren und habe die Pumpe jetzt eintragen lassen. Eine komplette Neuvorführung sehe ich als überzogene Amtshandlung an, da ja bereits mit der KBA ABE eine Freigabe des Motorradtyps K46
e1*2002/24*0421*06 im Fahrzeugschein übereinstimmt und vom KBA als freigegeben aufgeführt wird.
Gibt es jemand, der auch schon solche Probleme hatte, wahrscheinlich werde ich wohl einen Anwalt bemühen müssen, bis jetzt habe ich noch keine weitere Post von Polizei oder Zulassungstelle erhalten.
Danke für Eure Meinungen
wAlter