Ecotec hat geschrieben:Stichwort Steuerhinterziehung fällt mir da auch noch ein.......
MFG
Ecotec
ulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.
Schleicher hat geschrieben:Akra - schreibt ganz deutlich, dass - speziell die Anlagen ohne Kat - per Einzelabnahme - eintragungsfähig ist und somit für die Straße zugelassen.
bazi hat geschrieben:Nur mal so, beim PKW isses dann keine Steuerhinterziehung sondern ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Abgabenordnung.
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