Garantie erlischt?

Alles womit man die S1000RR - S 1000 RR - HP4 - HP 4 an seine Anforderungen anpassen kann.

Re: Garantie erlischt?

Beitragvon Cougarman » 02.05.2012, 07:43

Schreiben kann man viel, ob das dann rechtsgültig oder nur link ist...
Der Computer verliert auch nicht die Garantie wenn man ihn öffnet und dabei ein Garantiesiegel entfernt.
Natürlich hat man dann immer das Palawer wenn was dran ist.
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Re: Garantie erlischt?

Beitragvon Benedikt » 02.05.2012, 15:45

MSHPU hat geschrieben:Richtig, den Aufkleber kenne ich, da steht aber sicher nicht das Wort "Garantie", den die gibt BMW gar nicht...


hast recht es heisst da meine ich gewährleistung,... garantie ist das benutzte wort aus dem volksmund!


ja und meiner meinung nach hat es rein rechtlich, wenn der motor hops geht, nichts mit zb einem kennzeichenhalter ausm zubehör zu tun, anders wäre es bei einem sportluftfilter, also einem teil welches im direkten zusammenhang mit dem motor steht.

MfG
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Garantie erlischt?

Beitragvon MSHPU » 02.05.2012, 16:49

Völlig richtig, so sehe ich das auch. Es kommt sicher auf den Einzelfall an.
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Re: Garantie erlischt?

Beitragvon folger » 02.05.2012, 20:12

Wenn von Gewährleistung gesprochen wird, kommt es doch wohl sehr darauf an, welche gemeint ist. Man hat ja zwei. Die eine ist die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler, die andere ist die freiwillige erweiterte Gewährleistung seitens BMW.

Die gesetzliche Gewährleistung kann BMW sicherlich nicht einfach nach ihrem Ermessen einschränken. Da sind sie schon an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Aber diese Gewährleistung kommt eigentlich nie zum Zuge.

Wenn man etwas ersetzt/repariert bekommt, dann greift meistens die FREIWILLIGE erweiterte Gewährleistung von BMW (die einer Garantie (auch eine freiwillige Leistung vieler Hersteller) sehr nahe kommt.). Da es sich aber um eine freiwillige Leistung seitens BMW handelt, kann BMW diese (meiner Meinung nach) durchaus nach ihrem Ermessen einschränken. Natürlich nur im Voraus. Also gewährt BMW diese freiwillige Leistung nur unter gewissen Auflagen, das ist das gute Recht von BMW.

Sollte BMW tatsächlich ablehnen, dann kann man sich immer noch an (gegen) den Händler wenden, der einem die gesetzliche Gewährleistung schuldet. Allerdings mit Beweislastumkeht nach 6 Monaten.

Lange Rede kurzer Sinn: BMW wird wohl eh kulant regeln und zahlen. Und. Die zwei Gewährleistungen darf man nicht durcheinander schmeissen.
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