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Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 11:30
von StefanMe
Umkehrschaltung nicht zugelassen...

habt ihr gewusst das eine Umkehrschaltung in D auf der öffentlichen Straße nicht zugelassen ist? Ich wollte mir grad ne ABE dafür beim Hersteller holen und dann das :(

grüßé Stefan

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 11:34
von Pi80
hm...kann nichts dazu sagen, würde mich aber auch brennend interessieren. ich höhre bezüglich dieses themas aus jeder ecke was anders...
also ne umkehrschaltung ist im strassenbetrieb prinzipiell nicht erlaubt? oder nur bei deiner rastenanlage?

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 11:56
von StefanMe
Pi80 hat geschrieben:hm...kann nichts dazu sagen, würde mich aber auch brennend interessieren. ich höhre bezüglich dieses themas aus jeder ecke was anders...
also ne umkehrschaltung ist im strassenbetrieb prinzipiell nicht erlaubt? oder nur bei deiner rastenanlage?


angeblich prinziell... :(

Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 12:47
von MSHPU
Was heißt "nicht zugelassen" genau? Verboten oder nur, dass es keine ABE gibt?

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 12:50
von RR Klaus
StefanMe hat geschrieben:
Pi80 hat geschrieben:hm...kann nichts dazu sagen, würde mich aber auch brennend interessieren. ich höhre bezüglich dieses themas aus jeder ecke was anders...
also ne umkehrschaltung ist im strassenbetrieb prinzipiell nicht erlaubt? oder nur bei deiner rastenanlage?


angeblich prinziell... :(


angeblich ????????? Wer sagt das? Welcher Hersteller hat Dir das gesagt?

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 13:51
von JoWiCo
Hi,

an meiner 2011er hatte Ich die TRW-Rastenanlage mit Umkehrschaltung.
Eintragung in den Papieren war absolut problemfrei - damit also absolut legal, auch in Deutschland :D

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 14:01
von RR Klaus
Gilles Anlagen kann man als Umkehrschaltung oder normal bestellen, beide haben ABE.

Frage mich wo solche verwirrenden Aussagen her kommen.

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 18:43
von Lukyskywalker
Würde mich auch interresieren , mit welcher Begründung :roll: :roll:

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 19:42
von StefanMe
JoWiCo hat geschrieben:Hi,

an meiner 2011er hatte Ich die TRW-Rastenanlage mit Umkehrschaltung.
Eintragung in den Papieren war absolut problemfrei - damit also absolut legal, auch in Deutschland :D


Nein, ich habe mit Gilles telefoniert!

Und die haben mir gesagt das die TRW Rastenanlage NORMAL Zugelassen ist und ein ABE hat. Aber mit Umkehrschaltung keine!

Schau mal in die ABE... da steht nichts von Umkehrschaltung... lies es dir wirklich komplett durch. Das hat der TÜV bei mir auch gemacht. Hab die HP Fußrastenanlage und den Umkehrkit von Gilles. Laut ZWEIFACHER Telefonischer Auskunft von Gilles nicht erlaubt auf der Straße!

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 19:44
von StefanMe
RR Klaus hat geschrieben:Gilles Anlagen kann man als Umkehrschaltung oder normal bestellen, beide haben ABE.

Frage mich wo solche verwirrenden Aussagen her kommen.


Nein, es steht bei Gilles nicht in der ABE von der Umkehrschaltung. Das hat mir der TÜV und GILLES bestätigt. Die Anlage ist ok, aber die Umkehrung ist nicht in Deutschland erlaubt.

Bitte kramt doch mal in euren Unterlagen und macht ein Foto von dem Text auf der ABE wo die Umkehrschaltung aufgeführt ist... das gibt es anscheinend nicht :(

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 21:36
von JoWiCo
StefanMe hat geschrieben:
JoWiCo hat geschrieben:Hi,

an meiner 2011er hatte Ich die TRW-Rastenanlage mit Umkehrschaltung.
Eintragung in den Papieren war absolut problemfrei - damit also absolut legal, auch in Deutschland :D


Nein, ich habe mit Gilles telefoniert!

Und die haben mir gesagt das die TRW Rastenanlage NORMAL Zugelassen ist und ein ABE hat. Aber mit Umkehrschaltung keine!

Schau mal in die ABE... da steht nichts von Umkehrschaltung... lies es dir wirklich komplett durch. Das hat der TÜV bei mir auch gemacht. Hab die HP Fußrastenanlage und den Umkehrkit von Gilles. Laut ZWEIFACHER Telefonischer Auskunft von Gilles nicht erlaubt auf der Straße!


Stefan,

lies Dir doch mal bitte durch was ich geschrieben habe :!:
Was soll Dir Gilles über Rastenanlagen von TRW erzählen :?:
Fragst Du auch bei Porsche nach, wenn Du etwas über Mercedes wissen willst :shock:
TRW ist ein Hersteller, der alle Rastenanlagen mit TÜV-Gutachten ausliefert - deshalb sind die wahrscheinlich auch preisgünstiger als die ABE-Anlagen von Gilles :roll:

Und das die TRW bei meiner 2011er eingetragen wurde, ist nun mal eine Tatsache.

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 21:52
von StefanMe
tut mir leid, hab mich verschaut... hab Gedacht du meinst die FXR Anlage von Gilles... naja dann werd ich nochmal beim TÜV nachfragen...

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 22:06
von StefanMe
Also ich konnte in deiner TRW Anlage auch keinen Hinweis für die Umkehrschaltung finden. Das muss wenn überhaupt im Gutachten mit aufgeführt werden, denn ist ist ein Umbau (laut TÜV) der nichts mit dem Anbau der Austauschrastenanlage zu tun hat. Für die Umkehrschaltung bekommt man keine Eintragung und auch kein Gutachten weil es keine Kennzeichnung wie am Auto gibt wo welcher Gang zu schalten ist. Man lernt in der Fahrschule auch nur eine Richtung. Habs mir grad nochmal von nem bekannten der beim TÜV ist bestätigen lassen. Wenn dir bei einem Unfall das Motorrad beschlagnahmt wird und die drauf kommen das es ne Umkehrschaltung war biste leider im Arsch. Weil es nicht von TÜV eingetragen wird...

Falls du es doch geschafft hast, nicht die TWR Anlage, sondern wirklich die Umkehrschaltung eingetragen zu bekommen, kannst du mir bitte ne Kopie davon machen?

http://www.lucas-bikersworld.com/_obj/downloads/de/Fußrastenanlagen%20Gutachten.pdf

grüße Stefan

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 22:16
von Armani5
Also braucht ihr den in Deutschland für alles eine ABE. In der Schweiz interessiert das niemand wasdu umgebaut hast. Wichtig ist genug Profil am Reifen und ob der db Eater mont. ist.
Karbon, anderes heck, andee Blinker, andere Übersetzung, andere rasten, andere Hebel das interessiert hier in der Schwiez keiner bei einer Kontrolle.

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

BeitragVerfasst: 02.07.2012, 22:57
von StefanMe
Armani5 hat geschrieben:Also braucht ihr den in Deutschland für alles eine ABE. In der Schweiz interessiert das niemand wasdu umgebaut hast. Wichtig ist genug Profil am Reifen und ob der db Eater mont. ist.
Karbon, anderes heck, andee Blinker, andere Übersetzung, andere rasten, andere Hebel das interessiert hier in der Schwiez keiner bei einer Kontrolle.


Leute die Kontrollen sind mir scheiß egal! Bei einem Unfall will ich einen verfluchten Versicherungsschutz haben... und bei einem so relevantem Teil wie bei der Schaltung (ich sag nur statt rauf bei 14.000 u/m runter geschalten) und schon blockiert das Hinterrad. Schuld ist die Schaltumkehr.

Ich wede morgen nochmal beim TÜV Süd vorbei fahren, weil ich meine Lenkerstummel eintrage und ihn genau dazu befragen.

grüße Stefan