StefanMe hat geschrieben:JoWiCo hat geschrieben:Hi,
an meiner 2011er hatte Ich die TRW-Rastenanlage mit Umkehrschaltung.
Eintragung in den Papieren war absolut problemfrei - damit also absolut legal, auch in Deutschland

Nein, ich habe mit Gilles telefoniert!
Und die haben mir gesagt das die TRW Rastenanlage NORMAL Zugelassen ist und ein ABE hat. Aber mit Umkehrschaltung keine!
Schau mal in die ABE... da steht nichts von Umkehrschaltung... lies es dir wirklich komplett durch. Das hat der TÜV bei mir auch gemacht. Hab die HP Fußrastenanlage und den Umkehrkit von Gilles. Laut ZWEIFACHER Telefonischer Auskunft von Gilles nicht erlaubt auf der Straße!
Stefan,
lies Dir doch mal bitte durch was ich geschrieben habe
Was soll Dir Gilles über Rastenanlagen von TRW erzählen
Fragst Du auch bei Porsche nach, wenn Du etwas über Mercedes wissen willst
TRW ist ein Hersteller, der alle Rastenanlagen mit TÜV-Gutachten ausliefert - deshalb sind die wahrscheinlich auch preisgünstiger als die ABE-Anlagen von Gilles
Und das die TRW bei meiner 2011er eingetragen wurde, ist nun mal eine Tatsache.