SW Motech Lenkerverlegung für K49 -> Bremsleitung zu kurz

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SW Motech Lenkerverlegung für K49 -> Bremsleitung zu kurz

Beitragvon amalfi » 21.01.2022, 12:03

Hab mir die Lenkerverlegung von SW Motech gegönnt, weil die auf deren Webseite schreiben:

Keine Verlängerung der Bowdenzüge und Bremsleitungen erforderlich


Leider trifft das auf mein Euro4 Modell 0D03 von 2017 nicht zu, obwohl mir auf der Webseite von SW Motech (und auch bei Polo) genau dieses Teil als passend angeboten wird, und eine ABE für meine S 1000 XR vorliegt.
Bei mir war die Bremsleitung zu kurz und musste verlängert werden. Der Freundliche Empfahl dazu dieses Teil.

Voigt MT hat innerhalb 24h geliefert und bietet auch Lenkererhöhungen und Verlegungen für die S 1000 XR (K49 und K69) an, die sogar günstiger sind als die von SW Motech, aber dafür schreiben die gleich dazu, dass es sein kann, dass man die Bremsleitung verlängern muss...
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Re: SW Motech Lenkerverlegung für K49 -> Bremsleitung zu kur

Beitragvon herbyei » 21.01.2022, 14:30

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Hast Du als erstes sw-motech angeschrieben und was haben die dazu geantwortet?

Und ganz wichtig für dich: hast Du anderes ABE-Zubehör noch verbaut, wenn ja, dann gilt diese ABE für die Lenkererhöhung nicht, da das Gutachten Punkt2 ausweist, ... bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung.
Entweder schiebt der Hersteller eine andere ABE ohne diesen Passus nach oder Du musst es eintragen lassen.

Eigentlich sollten die bekannten Gutachter diesen Passus nicht mehr drinhaben, da ich vor ca. 2 1/4 Jahren hier über Hersteller, KBA, Gutachter die Thematik angestossen habe und so bei vielen in den neugefassten ABE's dieser Passus nicht mehr auftaucht.
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Viele Grüße Herb

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Re: SW Motech Lenkerverlegung für K49 -> Bremsleitung zu kur

Beitragvon amalfi » 24.01.2022, 07:47

herbyei hat geschrieben:.
Hast Du als erstes sw-motech angeschrieben und was haben die dazu geantwortet?
.

Ich hab angerufen und die haben sich nur darauf berufen, dass sie keine ABE bekommen hätten, wenn es nicht passen würde, also wenig hilfreich!

herbyei hat geschrieben:.
Und ganz wichtig für dich: hast Du anderes ABE-Zubehör noch verbaut, wenn ja, dann gilt diese ABE für die Lenkererhöhung nicht, da das Gutachten Punkt2 ausweist, ... bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung.
Entweder schiebt der Hersteller eine andere ABE ohne diesen Passus nach oder Du musst es eintragen lassen.

Eigentlich sollten die bekannten Gutachter diesen Passus nicht mehr drinhaben, da ich vor ca. 2 1/4 Jahren hier über Hersteller, KBA, Gutachter die Thematik angestossen habe und so bei vielen in den neugefassten ABE's dieser Passus nicht mehr auftaucht.
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Ehrlich gesagt hab ich mir da noch keinen Kopf deswegen gemacht. Kennst Du einen Fall wo das tatsächlich zu Problemen geführt hat?
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Re: SW Motech Lenkerverlegung für K49 -> Bremsleitung zu kur

Beitragvon herbyei » 24.01.2022, 09:53

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Wird seit Ende 2019 regelmäßig bei den Kontrollen darauf geachtet und wenn mehr als eine ABE vorhanden ist, wo noch dieser Passus drinsteht. Dann bekommst eine Mängelanzeige (heißt Rückrüstung oder Eintragung durchführen) je nachdem mit oder ohne Zahlung und wenn es sich um sicherheitsrelevante Teile handelt wie Bremshebel, dann wird die Weiterfahrt untersagt, dann kannst nur vor Ort zurückrüsten oder abholen lassen. Begründung lautet, dass die eine ABE die andere ABE aufhebt und damit keine BE hast.

Viele Hersteller und Gutachter haben auf den Anstoss hin diesen Passus entfernt, deshalb bei den Herstellern nachsehen, wie die aktuelle ABE im Vergleich zur früheren Version aussieht.

Dieser Passus ist auch bei den Reifenherstellern drin, d.h. wenn es nur eine Reifenempfehlung (da keine Reifenbindung) beim besagten Moped ist, dann ist es unbedenklich. Anders ist es wenn es eine Unbedenklichkeitsbescheinung wegen einer Reifenbindung beim Moped ist, dann darfst kein Zubehörteil mit ABE verbaut haben, nicht mal Bremsklötze eines anderen Herstellers.
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Viele Grüße Herb

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Re: SW Motech Lenkerverlegung für K49 -> Bremsleitung zu kur

Beitragvon amalfi » 24.01.2022, 16:00

Hallo Herbyei
Danke vielmals für den Hinweis, jedoch habe ich in der Mitgelieferten ABE diesen Hinweis nicht gefunden.
Anstatt wie in der ABE vom SW-Motech Server
Verwendungsbereich
Die Verwendung der unter Pkt. 1. beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an allen in Anlage V
aufgeführten Kraftradtypen mit Typgenehmigung (ABE gem. § 20 StVZO oder EG-BE gem. RREG
92/61/EWG oder RREG 2002/24/EG bzw. VO (EU) Nr. 168/2013) bei ansonsten serienmäßiger
Ausrüstung zulässig.

Steht bei der mitgelieferten
Verwendungsbereich
Die Verwendung der unter Pkt. 1.3.1 aufgeführten Umrüstung ist an den in Anlage V
aufgeführten Fahrzeugtypen in entsprechender Ausführung zulässig.
Der Verwendungsbereich umfasst:
a) Fahrzeugtypen, für welche in Anlage V genannten Lenkererhöhungs-Ausführungen geprüft wurden.
b) Fahrzeugtypen mit Zulassung gemäß §21 StVZO, welche baugleich oder vergleichbar mit ABE-/EG-BE Fahrzeugtypen gem. § 20 StVZO bzw. RREG 92/61/EWG oder RREG 2002/24/EG bzw. VO (EU) Nr. 168/2013) sind.
Diese Fahrzeugtypen sind im Verwendungsbereich in der Spalte "ABE/EG-BE" durch die Angabe " - " gekennzeichnet; für diese Fahrzeuge ist Abnahme gem. §19(2) StVZO erforderlich.

Merkwürdig ist dabei, dass die mitglieferte die Revision 18 von September 2019 ist, die vom SW-Motech Server jedoch von Dezember 2021...
Ich geh davon aus dass die Mitgelieferte Gültigkeit hat.
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Re: SW Motech Lenkerverlegung für K49 -> Bremsleitung zu kur

Beitragvon herbyei » 24.01.2022, 19:47

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Sei froh wenn eine ABE hast wo serienmäßig oder Original nicht drin steht. Die Ordungshüter interessiert nur die ABE. die Du denen vorzeigst und die KBA-Nummer auf dem Teil dieselbe ist.
Die ABE vom Dez 21 hab ich mir angesehen und da ist es mir gleich aufgefallen wie Du im 1. Verwendungsbereich dargestellt hast, dann aber auch der Gutachter. Hr.Lohmar vertritt im Gegensatz zu den anderen eine etwas andere Auffassungsgabe und meint in Bezug auf die Abnahme durch den TÜV den TÜV wegen Haftung schützen zu müssen und das Moped wie es vorgeführt wird mit einbeziehen zu müssen. Auch ist nie ausgeschlossen, dass durch die ständige Kopiererei es zu Fehlern kommen kann.

Die Hersteller sollten jedoch aus eigenem Interesse ein Auge drauf haben, das in Ihren ABE's nichts mehr drinsteht von serienmäßig oder original, schließlich müssen die den ganzen Käse auch bezahlen und wenn ich bedingt durch zwei ABE-Zubehörteile dann keine BE mehr habe und eine Eintragung benötigen würde, dann verkauft der Hersteller/Händler diese Teile nicht mehr. Dadurch würden wir in die 70-80-90-er zurückversetzt werden, wo es noch gang und gäbe war auch jede Änderung der Reifentypen eintragen zu müssen.

Der Nonsens dabei ist ja, dass der TÜV mit Bezugnahme auf die ABE's dann eintragt. Dadurch wird ein Moped jedoch nach wie vor nicht zu einem serienmäßigen oder originalen Moped, für die Ordnungshüter reicht das aber und der Halter wurde zusätzlich um ein paar Euros erleichtert. Die nicht geklärte Frage wäre, wenn alle ABE's eingetragen worden sind und später kommt doch noch ein ABE-Zubehörteil dazu, reden wird dann bei dem Moped mit Eintragungen von einem serienmäßigen/originalen Zustand oder nicht oder wäre dann erneut eine weitere Eintragung notwendig.

Der Hintergrund war ursprünglich ein anderer und es wurde über mehrere Jahrzehnte diese ABE's problemlos praktiziert, bis die Ordnungshüter drauf gestossen sind und Wortglauberei daraus gemacht haben und juristisch in sich geschlossen, damit auch haltbar wäre, so dass dieser Nonsens nur abgestellt werden kann, wenn die Hersteller und Gutachter Ihre Beschreibung diesbezüglich ändern.

Letztendlich hat es das KBA versaubeutelt, die haben die Aufsicht und genehmigen und haben die letzten Jahre ihre Formulare auch noch dahingehend geändert, dass sie Bezug auf das Gutachten genommen haben. Begriffen haben die es nach anfänglicher Verweigerung erst, als ich konfrontierend mehrere ABE's in verschiedenen Konstellationen vorgelegt habe, deren Genehmigung durch das KBA dann widersprüchlich gewesen sind.
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Viele Grüße Herb

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