Gilles Fußrastenanlage FXR

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Gilles Fußrastenanlage FXR

Beitragvon Pinocchio » 01.06.2021, 17:55

Hallo zusammen,

war heute bei TÜV...leider nicht bekommen, da ich die Fußrasenanlage von Gilles mit Klapprasten montiert habe. Ich habe eine ABE zur Rastanlage dazubekommen aber da ist die Bj. 2019 nicht enthalten.
Frage: Hat einer eine ABE für die ab Bj. 2019? Habe auch schon Gillers angeschrieben...warte auf Rückantwort.
Was mich stutzig macht ist was auf der Seite von Gilles steht unter HINWEIS:

Diese Fussrastenanlage benötigt für die erforderliche TÜV Eintragung, um eine legale Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen, klappbare Rasten. Die klappbaren Rasten können als Zubehörartikel einzeln erworben werden, Artikelnummer UF-25-KIT.

Brauche ich jetzt eine TÜV Eintragung?

Hat das auch schon einer gehabt? würde mich über Hilfe freuen.

Viele Grüße Dirk
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Re: Gilles Fußrastenanlage FXR

Beitragvon Ralle14 » 01.06.2021, 20:44

Hallo Dirk,

ja Du brauchst für die Gilles Anlage eine TÜV Eintragung. Ich hatte mir die Anlage auch letztes Jahr im April montieren lassen….leider gab es noch kein TÜV Gutachten von Gilles dazu.(das wurde mir im Herbst geschickt)
Da ich nicht mit einer Anlage ohne TÜV rumfahren wollte, habe ich die Gilles Anlage zurück gegeben und mir die M-Rastenanlage von BMW anbauen lassen. Gefällt mir optisch jetzt auch besser.Für diese Anlage brauchst Du keine TÜV Eintragung da sie direkt mit dem Fahrzeug als Zubehör von BMW abgenommen wurde.
Viele Grüße aus Mettmann
Ralf
Viele Grüße
Ralf
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Re: Gilles Fußrastenanlage FXR

Beitragvon delta.hf » 02.06.2021, 07:15

Hallo
Genau das hatte ich auch bei gilles gelesen.
War mir da nicht sicher, was und ob, die Rastenanlage so für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Also habe ich die M Fussrastenanlage von BMW genommen, passt auch farblich ganz gut zum Motorrad , so habe ich überhaupt keine Probleme.
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Re: Gilles Fußrastenanlage FXR

Beitragvon Pinocchio » 02.06.2021, 11:16

Hallo,

ich habe die Fußrastenanlage 2019 gekauft und ich bin mir sicher, dass damals eine ABE mit in der Beschreibung angegeben war...was ich auch dazu bekommen habe. Aber da war nur die Vorgänger S1000RR beinnhaltet...in Verbindung mit den klappberen Rasten. Damals war die Anlage noch Neu auf dem Markt. Habe nun auch die Bestätigung von meinem Verkäufer, noch nicht von Gilles, die haben sich noch nicht gemeldet, dass ich diese eintragen muss. Termin habe ich jetzt nächste Woche beim TÜV für die Eintragung. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich diese Fußrasten NICHT gekauft....aus Fehlern lernt man.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Viele Grüße
Dirk
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