Bzgl. der Rastenanlage:
Wenn dir dein Händler das Fzg. mit der angebauten Anlage verkauft hat dann ist er eigentlich dafür verantwortlich dass sie eingetragen ist oder eine ABE vorliegt.
Außer er hat dich auch hier darauf hingewiesen dass diese nicht eingetragen ist und keine ABE vorliegt und du somit eigentlich keine ABE für das Fzg. hast.
Aber da du das in Auftrag gegeben hast und ihr die Eintragung beide übersehen habt (bzw. er die Eintragung und du das kontrollieren der Eintragung) weiß ich nicht wie der genaue Sachverhalt ist.
Aber sowas kann passieren, darf aber eigentlich nicht. Weil der Rennleitung ist es da auch relativ egal was du denen erzählst, für die ist dann Fakt dass es nicht eingetragen ist.
Lass es eintragen, warte die geänderte Rg. ab und wechsle den Händler.
LG