ernesto81 hat geschrieben:Sollte während der HU etwas an deinem Fahrzeug beschädigt werden, kriegst du es natürlich ersetzt.
ernesto81 hat geschrieben:Anlage VIIIa zur StVZO sagt:
"Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten."
...
Gruß
ZX12RWürger hat geschrieben:@RRWolli:
Meinst du nicht, du hast mit deiner (gespielten oder auch nicht) Aufregerei Massgeblich zum durchfallen beigetragen?
Aus deinem beschriebenen kann ich nicht eine Unregelmässigkeit des Prüfers erkennen.
Und wenn du Anbauteile dran hast und die nicht eingetragen sind hast du eben die ABE mit zuführen, war doch auch schon immer so...
Gruß, ZX12R Würger
RRwolli hat geschrieben:......... Ich sollte nach vorne gehen und er macht eine Testfahrt. Er fährt los und verlässt mit dem Mopped das Gelände des TÜV's. ...................Nach gefühlten 4-5 Minuten kam mir der Gedanke das könnte auch jeder Hinz und Kunz gewesen sein der sich als TÜV Prüfer vorstellte, bin dann wieder in die Annahmestelle und hab mal nachgefragt seit wann es denn üblich ist das Gelände zu verlassen. Als Antwort bekam ich, "Das machen wir schon lange". Vor drei Jahren war das noch nicht der Fall bei der letzten Untersuchung. ..............
Gruß
Wolfgang
Peti hat geschrieben:Was ist denn, wenn man im Versicherungsvertrag die Solofahrer-Klausel drin hat?
Immerhin ist der Typ ja nicht meine Frau oder mein Kumpel.
Nach meinem Verständnis darf der das private TÜV-Gelände nicht verlassen.
Peti hat geschrieben:Was ist denn, wenn man im Versicherungsvertrag die Solofahrer-Klausel drin hat?
Immerhin ist der Typ ja nicht meine Frau oder mein Kumpel.
Nach meinem Verständnis darf der das private TÜV-Gelände nicht verlassen.
krulli#10 hat geschrieben:"Geduldete" Ausnahmen der im Versicherungsschein genannten Fahrer: immer, wenn eine andere (i.d.R. berufsständische) Versicherung greift.
Das soll heißen:
- TÜV-Prüfer (haben für so etwas eine entsprechende Haftpflicht)
- Kfz-Werkstatt, Stichwort Hol- und Bringservice, Probefahrten etc. (ebenfalls über Handel-/Handwerkversicherung abgesichert)
- Hotelpagen (die das Fahrzeug ggf. auf den Hotelparkplatz verbringen, in der Hotelhaftpflicht absicherbar)
- Kaufinteressenten auf Probefahrten (Nachweispflicht liegt beim VN -> Verkaufsinserat, welches natürlich datummäßig vor dem Unfall geschaltet sein musste ist da hilfreich)
- Polizeibeamte, die das Fahrzeug ggf. sicherstellen
was anderes fällt mir gerade nicht ein.
das sind die generell genehmigten Abweichungen.
Wenn ein andere Person wie im Schein genannt damit fährt (fällt ja eigentlich nur auf, wenn es einen Unfall gab), muss die Versicherung trotzdem zahlen, hat aber gleichzeitig Anspruch auf die höhere Versicherungsprämie (rückwirkend bis Jahres-/Saisonanfang), die fällig wäre, wenn von vornherein die andere Person mit als Fahrer benannt wurde.
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