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Re: Motorradversicherung

BeitragVerfasst: 13.02.2021, 10:48
von Blacky
Mainfold hat geschrieben:wenn ich mich richtig erinnere (letzte Datenschutzschulung) müsste es auf Grundlager der DSGVO sogar verboten sein, "unnütze" Daten (also solche die zur direkten Erfüllung des eigentlichen Zwecks nicht gebraucht werden) allein schon zu erheben.
In diesem Zusammenhang frage ich mich, wie die Versicherungs-Portale sich für die Erhebung "aller" Daten rechtfertigen...
Indem sie darauf verweisen können, daß die Vorgaben Einfluß auf die Prämie eines VU's haben könnten. So könnte ein VU u.U. einen Nachlaß gewähren, wenn man z.B. ein 2. Fahrzeug hat oder in einer selbst genutzten Immobilie wohnt.

driver001 hat geschrieben:Da ich mein Motorrad auch schon länger als 24 Monate habe ist eine Neuwert- bzw. eine Kaufpreisentschädigung für mich nicht relevant. Insoweit sehe ich keine schlechteren Bedingungen ich ich mir mit dem günstigeren Preis einfahre.
Dann erübrigt sich das doch für dich. Die Neuwert-/Kaufpreisregulierung greift ja auch nur bei neuen Motorrädern, d.h. die ersten 24 Monate ab Erstzulassung.
Es gibt zwar noch weitere Unterschiede in den Bedingungen, aber das ist, wie ich schon sagte, von Fall zu Fall, von Belang oder eben auch nicht.