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Neue gesetzliche Regelung für zu laute Bikes!

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 11:10
von Achim
Mahlzeit,

ein Kollege aus dem R 1 Club hat sich mal schlau gemacht, was sich
aktuell gesetzlich geändert hat. Vic Makey hatte vor geraumer Zeit schon mal was dazu gepostet.

Habe die Info aus der Zeitschrift "Fighters" ,Ausgabe August 2012, Seite 64/65 (G-Punkt)

ZITAT:

"Seit dem 1.6.2012 hat sich das Karussell noch eimal gedreht.
Betroffen ist unser guter alter Kumpel, der §19 der STVZO mitsamt seine Verwanten aus dem Bußgeldkatalog.
Da insbesondere im Internet kubikmeterweise Bullshit in dieser Angelegenheit unterwegs ist, bröseln wir für Euch die aktuellen Zusammenhänge und zu erwartenten Konsequenzen detailliert und verständlich auf.

Beginnen wir mit besagtem §19, der sich um das Erlöschen der Betriebserlaubnis kümmert.
Er definiert klar, wann dieser Umstand überhaupt anwendbar ist und benennt dafür drei Fälle:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

3. das Abgas- oder
Geräuschverhalten verschlechtert wird

Punkt drei bietet also tatsächlich den notwendigen Hebel um gegen Brülltüten aktiv werden nzu können.
Soweit so schlecht. Denn zusätzlich wird in der Neuformulierung einer Passage das Wiedererlangen der BE deutlich erschwert.
In Kombination bedeutet dass z.B., die Remontage des Eaters in einer Kontrolle, die durch seine Amputation erloschene BE, nicht wieder herstellt.
Technischer Humbug, aber derzeit gültigesn Verfahren.
Damit wäre der Hebel also bekannt. Was aber kostet der Spass jetzt?

Das regelt die ebenfalls seit 1.6. gültige Änderung des Busgeldkatalogs wie folgt in #189a ff.
"Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt" ergeben
135,- Euronen plus einen Punkt
Zusätzlich greift #214a ff. für den Fahrer
"Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt"
und belegt die Sache mit weiteren
90,- Euronen und 3 Punkten

Da in den meisten Fällen Fahrer und Halter ein und dieselbe Person sind, detoniert beides auf einem Hof....
Ob tatsächlich die Strafen addiert werden, oder in Kombination zu Buche schlagen, wird die Praxis zeigen.
Sollte beides voll durchgezogen werden, wovon derzeit auszugehen ist, bedeutet das also, dass bis zu 225,- Kracher plus Verwaltungsgebühr und 4 Punkte fällig werden.

Richtig lustig wird das Szenario, wenn man sich das unter dem Aspekt der Revision des Flensburger Punktesystems betrachtet."

ZITAT ENDE


Man sollte sich also genau überlegen, was man hier unter Umständen riskiert!

Re: Neue gesetzliche Regelung für zu laute Bikes!

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 11:17
von MSHPU
Die 4 Punkte werden sicher auch in das neue Punktesystem umgerechnet, aber davon ab finde ich diese Regelung top! :-)

Re: Neue gesetzliche Regelung für zu laute Bikes!

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 22:26
von Vic Mackey
Auch wenn das FIGHTER-Magazin die richtige Norm zitiert und damit eigentlich meine Informationen wiederholt, liegen sie dennoch nicht ganz richtig.

Also, zunächst einmal, es muss sich niemand Sorgen machen, dass "beide Bomben detonieren" - Wenn der Fahrer auch gleichzeitig Halter ist, dann ist der Verstoß "tateinheitlich" zu bewerten, d.b. dass nur der höhere Verstoß zum Tragen kommt, also der am Halter 135 Euro und 4 Punkte.

Jede schlechte Nachricht hat aber auch manchmal etwas Gutes. Die betreffende Formulierung im Tatbestandskatalog spricht von "wenn die Betriebserlaubnis erlöschen und dadurch eine Beeinflussung der Verkehrssicherheit und Umwelt gegeben ist".
"Verkehrssicherheit" ist kein Belang, der von einem zu lauten Auspuff tangiert wird, aber sehr wohl - wie jeder vermuten wird - die "Umwelt".

Nun hat sich der Gesetzgeber damit aber ein Ei gelegt, denn auch wenn klar ist, dass vermutlich die Grünen im Bundestag diese Formulierung gewünscht haben, haben sie es eigentlich nur unnötig verkompliziert. Es ist klar, dass es um die Lärmbelästigung von Anwohnern etc. geht, doch das Gesetz hat keine Legaldefintion zum Umwelt-Begriff und da liegt der Hase im Pfeffer: Es gibt nicht wenige Rechtsexperten, die hier eigentlich einen Ansatz sehen, um erfolgreich Widerspruch einzulegen.
Allerdings, der muss auch erstmal entschieden werden.
Andererseits ist es für einen solchen Vorwurf fast unerlässlich, ein Gutachten herbei zu führen. Wenn also ein Polizist den ganzen Weg Schritt für Schritt gehen will, ist eigentlich eine Sicherstellung des manipulierten Fahrzeuges unumgänglich. Ich würde also nicht ausschließen, dass viele Moppeds den weiteren Weg auf einem Abschlepper antreten :!:
Das könnte aber vielen Beamten zu viel Umstände und zu viele Rechtsunsicherheiten bedeuten.

Glücklicher Weise hat das KBA in Flensburg einen Mittelweg gefunden, mit dem ich mich auch besser anfreunden kann.
Es gibt nun auch einen Tatbestand des "Erlöschen BE" ohne Beeinflussungsaspekt. Für diesen braucht es kein großes Federlesen und er bedeutet ebenfalls 50 Euro und 3 Punkte, so z.B. beim Entfernten db-eater.

Formal verwaltungsrechtlich hat das FIGHTER-Magazin übrigens Recht: Ist die BE einmal Erloschen, kann sie eigentlich nur von der Behörde wieder erteilt werden. Also, einfach Killer rein und gut reicht nicht. Regulär müsste man einen Mängelbericht erhalten und die Weisung der "direkten Heimfahrt". Danach ist das Fzg. beim TÜV vorzuführen und der dortige Befund der Zulasssungsstelle zu melden.

:arrow: Lange Rede, kurzer Sinn :idea: Lasst den Killer drin und die Klappe dran. Alles andere kann böse in die Hose gehen!

ANSTÄNDIG FAHREN - www.rennleitung-110.de

Re: Neue gesetzliche Regelung für zu laute Bikes!

BeitragVerfasst: 22.08.2012, 22:52
von Ecotec
Klappe raus merkst doch nicht mal du ;)

Wer ohne Eater fährt ist eh selbst Schuld....

Re: Neue gesetzliche Regelung für zu laute Bikes!

BeitragVerfasst: 23.08.2012, 21:51
von Vic Mackey
"Nichtmal ich"... Ich nehme das als ein Kompliment. :mrgreen:

Aber wenn man es nicht merkt, für was dann das Ganze?! :twisted:

Re: Neue gesetzliche Regelung für zu laute Bikes!

BeitragVerfasst: 24.08.2012, 11:23
von Achim
Vic Mackey hat geschrieben:
Aber wenn man es nicht merkt, für was dann das Ganze?! :twisted:


:!: :!: :lol: :lol:

Re: Neue gesetzliche Regelung für zu laute Bikes!

BeitragVerfasst: 24.08.2012, 11:42
von Ralle
Ecotec hat geschrieben:Klappe raus merkst doch nicht mal du ;)

Wer ohne Eater fährt ist eh selbst Schuld....



Und für was, wird "ER" dadurch länger?
Die RR ist laut genug.