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Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.10.2012, 15:04
von Velberter
Hi hab mal ne Frage.... Habe meine RR im Februar 12 gebraucht gekauft. Die EZ war im Februar 11, und das Auslieferungsdatum im August 10 (fragt mich nicht wieso).
Jetzt ist meine Garantie ja bereits seit 2 Monaten abgelaufen. Wollte eigentlich eine Garantieverlängerung machen, habe es aber irgendwie versäumt :(.
Ist es noch möglich jetzt eine Anschlussgarantie abzuschließen? Ich meine das Fahrzeug fährt ja noch keine 2 Jahre es ist nur Ausgeliefert worden, aber nicht angemeldet worden.
Wenn ja wen und wie spreche ich denjenigen darauf an, ohne das er sofort sagte ne 24 monate vorbei jetzt gehts nicht mehr.
Wie gesagt ich habe es versäumt und der Grund dafür dass ich mich jetzt damit auseinandersetze ist der, dass ich ein Problem mit dem SA habe, nämlich dieses
viewtopic.php?f=2&t=2946&start=15 (Also bei mir fühlte sich das so an als ob die Kupplung "rutschen" würde , bei vollgas über den SA geschaltet und es gab kurzzeitig kein schub ... Kam aber nicht immer vor , meistens bei 10000 -11000 U/min Bei mir wurde daraufhin die Schaltwelle gewechselt !)
Würde das auch ohne Garantieverlängerung funktionieren den SA oder die Schaltwelle auszutauschen oder zu reparieren oder nachzuschauen oder was auch immer?
Würde die Garantie wenn ich sie denn hätte oder bekommen würde dafür aufkommen?
Fragen über Fragen ich hoffe jemand hat Lust und kann mir helfen. mfg und danke

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.10.2012, 15:13
von Ego
Meines Wissens gilt die Werksgarantie erst ab dem Datum der Erstzulassung.
Habe bei meinem :D auch schon nachgefragt.

Mein Beamer ist ein tageszulassung auf 10.2011. Hatte aber 0km. Ich kann meine Garantieverlängerung bis 10.2011 auch abschließen. Was ich auch machen werde. Also sollte es bei dir kein Problem sein, wenn du sie jetzt abschließen willst. Denn wie gesagt. Eigentlich gilt eine Garantie ab Datum der Erstzulassung.
Die Auslieferung erfolgte ja mit Sicherheit zu einem BMW Händler. Oder hat sich das Bike jemand nach Hause liefern lassen?

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.10.2012, 15:26
von Velberter
Also nach Scheckheft war die übergabedurchsicht im August 10 aber das Motorrad wurde wohl erst im Februar 11 herrausgegeben und der Restbetrag wurde beglichen.
Villeicht hatte der Typ von dem ich die habe im August noch nicht alles Geld zusammen oder so ... hm oder er wollte sie einfach noch nich anmelden und dachte sich beim Händler steht sie besser bis Februar ..
Ich habe keine Ahnung und war so dumm das ich es vergessen habe ihn danach zu fragen.

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.10.2012, 17:37
von Meister Lampe
Da sind die Bestimmungen aber Knallhart , sobald du 1 Tag das Garantieende überschritten hast , kannst du die Garantie nicht mehr Verlängern , hier hilft ein Anruf bei der CG und auf die Tränendrüse drücken , dass du Beruflich verhindert warst , hat auf jedenfall bei einem schonmal gefunzt ... :wink:

Gruß Uwe Bild

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.10.2012, 21:58
von säfter91
Ich möchte auch mal ne Frage einwerfen zu diesen Thema und zwar, ich habe mir im August meinen Beamer gebraucht gekauft, der Vorbesitzer hat eine verlängerte Garantie abgeschlossen. Wird denn diese Garantie automatisch auf mich übertragen als neuer Fahrzeughalter oder muss ich die neu beantragen?

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.10.2012, 22:33
von MSHPU
Die ist übertragbar.

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 22.10.2012, 07:54
von säfter91
MSHPU hat geschrieben:Die ist übertragbar.


Okay, aber muss ich da meinerseits mich beim Händler melden und das beantragen oder geschieht das automatisch?

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 19.11.2012, 19:59
von motoqtreiber
und kann ich als Gebrauchtkäufer auch noch eine Garantieverlängerung abschließen, rechtzeitig bevor die des Vorbesitzer ausläuft?
Oder darf das nur der Neukäufer?

(bin in der gleichen Situation)

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 19.11.2012, 20:11
von schrader999
motoqtreiber hat geschrieben:und kann ich als Gebrauchtkäufer auch noch eine Garantieverlängerung abschließen, rechtzeitig bevor die des Vorbesitzer ausläuft?
Oder darf das nur der Neukäufer?

(bin in der gleichen Situation)


Das ist der CarGarantie egal. KAnnst also abschliessen. Bei anderen Anbietern weiss ich es nicht.

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.11.2012, 12:12
von Seven
Beinhaltet die Garantieverlängerung eigentlich alles was auch in den ersten 2 Jahren abgedeckt ist oder gibt es da andere Bestimmungen?

Garantie läuft soweit ich weiß ab dem Tag der Erstzulassung 2 Jahre.

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.11.2012, 12:59
von folger
Seven hat geschrieben:Beinhaltet die Garantieverlängerung eigentlich alles was auch in den ersten 2 Jahren abgedeckt ist oder gibt es da andere Bestimmungen?

Garantie läuft soweit ich weiß ab dem Tag der Erstzulassung 2 Jahre.


Kleine Berichtigung: Eine Garantie hast du bei BMW nie. Du hast bei BMW eine erweiterte Gewährleistung, die im Grossen und Ganzen einer Garantie sehr nahe kommt. Diese gilt auch zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung die dir dein BMW-Händler geben muss.

Die Anschluss "Garantie" ist eine Art Versicherung, die von verschiedenen Herstellern angeboten wird. Auch bei verschiedenen BMW-Händlern erhält man unterschiedliche Policen von unterschiedlichen Anbietern. Da Preis und Laufzeit der unterschiedlichen Anbieter sich unterscheiden kann es sehr gut sein, dass sich auch im Kleingedruckten Unterschiede ergeben.
BMW selbst propagiert den Anbieter CarGarantie, den wirst du auch bei den meisten BMW-Händlern bekommen. Aber halt nicht bei allen. Ich hatte zwei unterschiedliche Angebote.
CarGarantie entspricht aber im Umfang NICHT der BMW-erweiterten-Gewährleistung. So ist z.B. die Auspuffanlage (mitsamt den anfälligen Klappen) ausgenommen.

Re: Garantieverlängerung ?!

BeitragVerfasst: 21.11.2012, 18:25
von Mr Colour
und wie ist es ausgegangen ?

Garantiverlängerung noch bekommen oder nicht ?