Psy hat geschrieben:
...Wo hast du erfahren, dass Ilmberger ein Kit für die S1000rr rausbringt?...
Psy hat geschrieben:Ja die kenne ich bereits. Leider beide ohne ABE (Gutachten zumindest haben sie ja)
Die von RPM mit ABE wären dann wohl ein Traum:D
Naja bin gespannt wann Ilmberger die Dinger bringt.
Psy hat geschrieben:Naja es könnte einer einfach bei einer Kontrolle wissen, dass die S1000rr (steht ja im Zulassungsschein, welches Modell das Moped ist) keine winglets verbaut hat. Dann hast du welche verbaut, auchnoch ohne ABE und schon hast du den Salat.
Steini__22 hat geschrieben:Mal blöde Frage:
Wo ist definiert welche Anbauteile eine ABE brauchen?
Meister Lampe hat geschrieben:Psy hat geschrieben:Naja es könnte einer einfach bei einer Kontrolle wissen, dass die S1000rr (steht ja im Zulassungsschein, welches Modell das Moped ist) keine winglets verbaut hat. Dann hast du welche verbaut, auchnoch ohne ABE und schon hast du den Salat.
Und wo steht das Winglets eine ABE brauchen ... , Ritzelabdeckungen , Kennzeichenträger , Tankabdeckungen brauchen alle keine , es gibt genug Teile am Moped die keine ABE brauchen ...
Gruß Uwe
Markus#79 hat geschrieben:Steini__22 hat geschrieben:Mal blöde Frage:
Wo ist definiert welche Anbauteile eine ABE brauchen?
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_20.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22.php
Daraus geht u.a. hervor warum man z.B. die neue Bremse der K67 aktuell nicht an die alte K67 bzw. Hayes Version basteln darf und es beantwortet auch dein Fussrastenfall
Markus#79 hat geschrieben:@Steini
Sry Steini, schon die Aussage (immer noch) - wo steht das Winglets eine ABE brauchen - ..........
Kleiner Tipp, es gibt zu allen Gesetzen Kommentare die in Form von dicken Büchern zum jeweiligen Rechtgebiet gesammelt werden (da steht drin bzw. wird erklärt, was du/andere gerade nicht verstehst bzw. sich äußert schwer tun --> Interpretation/Anwendung/Folgen). Diese sind meisten drei mal so stark wie das Gesetzbuch selbst und geben den Juristen Hilfe darin, aus den Gesetzen abzuleiten wo und was eben zutrifft - rechtssicher/fallbezogen. Der Hobbyjurist kann sich die ebenfalls bei Amazon bestellen. Es ist dennoch etwas abenteuerlich wenn der Laie meint mal eben solche Texte differenzieren und anwenden zu können
Zumindest soweit reicht mein Studienwissen noch, das ich es daraus lesen kann aber Im Zweifel frage oder beauftrage ich dann auch immer die Profis damit Sei es geschäftlich oder privat. denn Hobbyjurist zu spielen, kann mit unter teure Folgen haben. Es bringt auch nichts das jetzt ellenlang zu erklären, wie ich an andere Stelle schon gesehen hab Fast jede Rechtschutz hat heute kostenlosen Erstkontakt und da kannst dir diese Texte auch vom Fachmann erklären lassen - kostenlos bzw. im Tarif meistens mit drin.
P.S. Mein Schaden ist es am Ende nicht von daher muss ich hier auch niemand überzeugen
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