Winglets

Alles womit man die S1000RR an dem Modelljahr 2019 an seine Anforderungen anpassen kann.

Re: Winglets

Beitragvon hora2014 » 18.11.2021, 19:14

Es ist auf jeden Fall davon auszugehen, das eine ABE vorhanden oder zumindest eine Eintragung beim TÜV erfolgen muss,
da sich das Fahrverhalten besonders bei höherer Geschwindigkeit ändern wird.
Auch unsachgemässer Einbau kann zu Problemen bzw. genau das Gegenteil beim Fahrverhalten führen.
Alles Andere ist im geordneten deutschen Paragraphendschungel Wunschdenken.
Gruss Horst
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Re: Winglets

Beitragvon Meister Lampe » 19.11.2021, 12:24

Um mal etwas Licht ins Dunkele zu schaffen , da ich immer wieder mit Einzelabnahmen zu tun habe , habe ich mal mein Prüfer gefragt , wie zur Zeit die Wingletlage ist und es gibt eine klare Aussage :

Die Herstelleraussage zum Thema ABE oder Gutachten ergab, dass eine Homologation für den Straßenverkehr derzeit nicht angestrebt werde. Die Winglets sind also ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrten Strecken gedacht , außer für Maschinen die direkt ab Werk so ausgeliefert werden , ansonsten geht es nur über die Einzelabnahme , da die Aerodynamik das Fahrverhalten komplett ändert und dann geht es im 4 stelligen Bereich für Prüfgebühren los ... :?

Gruß Uwe Bild
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Re: Winglets

Beitragvon herbyei » 19.11.2021, 12:46

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Quellenangabe: (Ein Anfrage an den Hersteller zum Thema ABE oder Gutachten ergab, dass eine Homologation für den Straßenverkehr derzeit nicht angestrebt werde. Die Winglets sind also ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrten Strecken gedacht.) https://www.motorradonline.de/zubehoer/ ... chruesten/

wobei Louis diese doch (zumindest für die ZX-10x) im Programm hat und ausführt: Da es Regionalbedingt zu unterschiedlichen Auffassungen des führen eines Fahrzeugs mit Anbauteilen ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) geben kann, empfiehlt es sich, um ein Bußgeld zu vermeiden, diese gemäß des § 21 der StVZO per Einzelabnahme bei einem technischen Dienst (TÜV), in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Wobei eine Eintragung allgemein/offiziell mehr als fraglich erscheinen dürfte, wenn nicht entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen. Manch Angaben zu Winglets wie z.B. hochwertiger Carbonlook, widerstandsfähiger ABS-Kunststoff, aerodynamisches Design, virtueller Windkanaltest sind nicht ausreichend wenn das Splitterverhalten ohne Materialgutachten und die tatsächlichen Auswirkungen im Fahrverhalten durch Anbau nicht bekannt sind.
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Viele Grüße Herb

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