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Quellenangabe: (Ein Anfrage an den Hersteller zum Thema ABE oder Gutachten ergab, dass eine Homologation für den Straßenverkehr derzeit nicht angestrebt werde. Die Winglets sind also ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrten Strecken gedacht.)
https://www.motorradonline.de/zubehoer/ ... chruesten/wobei
Louis diese doch (zumindest für die ZX-10x) im Programm hat und ausführt: Da es Regionalbedingt zu unterschiedlichen Auffassungen des führen eines Fahrzeugs mit Anbauteilen ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) geben kann, empfiehlt es sich, um ein Bußgeld zu vermeiden, diese gemäß des § 21 der StVZO per Einzelabnahme bei einem technischen Dienst (TÜV), in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Wobei eine Eintragung allgemein/offiziell mehr als fraglich erscheinen dürfte, wenn nicht entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen. Manch Angaben zu Winglets wie z.B. hochwertiger Carbonlook, widerstandsfähiger ABS-Kunststoff, aerodynamisches Design, virtueller Windkanaltest sind nicht ausreichend wenn das Splitterverhalten ohne Materialgutachten und die tatsächlichen Auswirkungen im Fahrverhalten durch Anbau nicht bekannt sind.
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