Nemo78 hat geschrieben:Wenn es "legal" gemacht wurde musst du beim zurück rüsten auch die Papiere wieder ändern. Wird sitz und Fußrasten entfernt muss auch in den Papieren Sitzzahl auf 1 geändert werden, sonst droht hauptuntersuchung durchfallen ( wenn hingeschaut wird) bzw Ärger mit der Rennleitung/bei einem Unfall..


Nemo78 hat geschrieben:Ich darf im vito die sitzbank auch nicht ausbauen, nur raus nehmen ( die ist nicht angeschraubt, nur eingehängt)! Darum ist es erlaubt. Beim Motorrad oder wie früher zum " tuning" sitzbank raus Schrauben ist verboten bzw muss umgetragen werden .hättest du polster/rasten mit schnellverschlüsse original ist das was anderes, so baust du mechanisch ab und es ist nicht mehr temporär..aber macht ruhig wie ihr denkt



 ..meine Karl Dall R hat den Passus nicht ( da steht 2).Sinn ist eh oft fraglich von vielen Dingen, wozu brauch ich die katzenaugen seitlich?Warum darf das windschild nicht beklebt werden? ( was durch sehen tut man eh nicht)..
  ..meine Karl Dall R hat den Passus nicht ( da steht 2).Sinn ist eh oft fraglich von vielen Dingen, wozu brauch ich die katzenaugen seitlich?Warum darf das windschild nicht beklebt werden? ( was durch sehen tut man eh nicht)..Zurück zu R - S 1000 R - Allgemein - ab Modelljahr 2021
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