Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

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Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon mattzz » 08.07.2023, 22:48

Moin,

bin heute mit meiner OE51 (mit dem albernen Kurvenlicht-Paket...) mal zum TÜV und bin glatt durchgefallen, weil der Scheinwerfer zu hoch eingestellt war. Der Prüfer hat mir die Messung gezeigt, war schon recht deutlich. Meines Wissens ist da nix einstellbar. Die Betriebsanleitung sagt sinngemäß "ist ab Werk korrekt eingestellt, musst du nix machen".

Ist hier jemandem schon mal Ähnliches widerfahren?

(Und ja, ich werde dem Freundlichen einen Besuch abstatten...)
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon Stratos-Schorsch » 09.07.2023, 01:31

In der Betriebsanleitung steht wirklich nichts dazu, aber neben dem Scheinwerfer rechts und links sind schwarze längliche Kunststoffabdeckungen, diese vorsichtig aushebeln und darunter befindet sich die Scheinwerferverstellung.

Gruß Jörg
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon mattzz » 09.07.2023, 13:09

Danke für die schnelle Antwort.
Welche Abdeckungen genau meinst Du? Ich finde da nichts zum Abhebeln.

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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon Stratos-Schorsch » 09.07.2023, 18:39

Unterhalb vom Display!

Gruß Jörg
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon mattzz » 09.07.2023, 21:01

Bevor ich irgendwelche falschen Plastikteile abbreche: Meinst du 4 respektive 5?

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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon Stratos-Schorsch » 09.07.2023, 21:25

Ich meinte Teil 5, zumindest der Werkstattschrauber sagte das die Scheinwerferverstellung sich darunter befindet.

Gruß Jörg
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon Jürgen69 » 09.07.2023, 21:32

Ich habe mir gerade bei eBay den Scheinwerfer von hinten angeschaut und da sieht es aus als hätte dieser 3 Einstellschrauben!
Weiß aber nicht wie da im eingebauten Zustand zum einstellen hin kommst! scratch
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon nicK-- » 09.07.2023, 22:56

Hi, das Fahrzeug wird ja auf ein gewisses Körpergewicht abgestimmt und so auch der Scheinwerfer eingestellt. Kann es evtl sein, dass du deine Federbeinverspannung nicht auf dein Gewicht eingestellt hast und somit das Teil in den Himmel strahlt? Bei mir waren es 1,5cm hinten die man hoch schrauben musste, du kannst dir also vorstellen wie krass 1,5cm hinten sich nach vorne auf den Scheinwerfer auswirken.

Gruß David
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon mattzz » 09.07.2023, 23:49

Guter Hinweis. Ich dachte bisher immer, dass ich mit meinen 85kg im Bereich der Standardeinstellung wäre und muss gestehen, dass ich die Federvorspannung hinten noch nicht überprüft habe. Schau ich mir morgen mal an. (Ist das ESA/DDC Fahrwerk)

(Vermutlich hätte ich während der Prüfung das DDC einfach auf Sozia-Betrieb umstellen müssen... Bin ich nicht drauf gekommen.)
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon nicK-- » 10.07.2023, 00:29

DDC kann nicht die die Höhe beeinflussen, der Soziusbetrieb ändert die Dämpferkennlinie, den meisten wird auf der S1000 geraten auf der Renne auf Sozia einzustellen damit die Gabel vorne nicht so tief eintaucht. 85Kg mit Kombi, Helm, Stiefeln etc. ? Weil sonst kannst du gut und gerne 10Kg dazu rechnen.
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon Nemo78 » 10.07.2023, 09:44

10kg werden nicht reichen, der Helm wiegt ja schon über 1,6kg..bei mir waren es ca 25kg mit allem..
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon nicK-- » 10.07.2023, 09:55

10Kg war jetzt ein Wert eines Freundes der sich ein Wilbers Federbein für seine Speed Triple gegönnt hat, die wollten wissen was er wiegt und da ist er mit allem auf die Waage, Helm, Ledereinteiler, Stiefel und Handschuhe waren ca. 10Kg. Ausgangsgewicht waren 90Kg, kommt dann drauf an wie man gebaut ist, viele Muskeln oder viel Speck dann braucht man mehr Stoff was wieder mehr Gewicht ist. Aber das kann ja jeder easy selber prüfen ThumbUP
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon mattzz » 10.07.2023, 21:29

Also das DDC Federbein war seitens Vorspannung mit 22 Umdrehungen fast komplett offen (ist wohl normal, was ich hier so lese), ich habe sie komplett zugedreht und dann 10 Umdrehungen wieder auf und der Negativfederweg passt. Insofern hatte der TÜV-Frust was Gutes, denn sonst hätte ich mich nie mit dem Federbein beschäftigt... :D

Was den Scheinwerfer angeht, bin ich mir nicht sicher, ob das Einstellen des Federbeins ausreicht. Gegen die Wand geleuchtet, konnte ich keinen Unterschied wahrnehmen. Daher werde ich das beim Freundlichen überprüfen lassen.
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Re: Kein TÜV wg. falscher Leuchtweite

Beitragvon mattzz » 15.07.2023, 22:21

War heute mit der Holden beim ADAC und habe die Leuchtweite checken lassen, nachdem ich das Federbein letzte Woche eingestellt hatte. Und, siehe da: War absolut OK.
Davon ermutigt, habe ich dann den nächsten TÜV zur Nachprüfung aufgesucht: Ebenfalls alles gut, zack Plakette druff, 19€ gezahlt und mir von dem netten Prüfer noch ein paar Tipps für gute Straßen in Kroatien geben lassen.

War schlussendlich vermutlich eine Kombination aus Federbein und Prüfer...

Danke jedenfalls für den Hinweis mit dem Federbein!

ThumbUP
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