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Re-Import: S1000R MJ 2022 (K63) USA-Version nach DE

BeitragVerfasst: 17.03.2025, 21:55
von eifelhansjoerg
Hallo liebe Leser,

nach längerer Schreibpause melde ich mich mal wieder zu Wort.

Bin derzeit beruflich für einige Zeit in den USA und hab mir hier eine S1000R aus MJ 2022 gekauft. War zwar schon zwei Jahre alt, hatte aber erst 800 miles auf der Uhr. Konnte einfach nicht wiederstehen... :D

Jetzt die Frage: kann man sowas in DE zulassen? Würde sie dann gerne nach Hause mitnehmen.

Augenfällige Unterschiede sind auf jeden Fall die Geschwindigkeitsanzeige in Meilen pro Stunde. Das Menü im Konbiinstrument kann man zwar auf Deutsch, 24h-Anzeige und auch auf Grad Celsius umstellen, km/h geht aber nicht.

Und dann die hinteren Blinker, die blinken rot, außerdem "blinkt das Bremslicht", also es geht dann nur z.B. Bremslicht links und Blinker rechts, und umgekehrt.

Und was ist mit der Abgasnorm?

Vielleicht weiß ja jemand dazu etwas oder kennt einen gewerblichen Anbieter für so etwas.

Besten Dank und viele Grüße!
//Jörg

Re: Re-Import: S1000R MJ 2022 (K63) USA-Version nach DE

BeitragVerfasst: 18.03.2025, 08:53
von Alf11
Hallo,

vielleicht hilft Dir der Thread S1000RR importieren - Vollabnahme?! weiter, er ist allerdings von 2015.

Und BMW Motorrad Österreich ist beim Thema Import auch aufgeschlossener, siehe MOTORRAD IMPORT.

Ansonsten Kontakt mit einen BMW Händler aufnehmen, in wie weit er Dich unterstützen kann mit der KM/H Umstellung, Anpassen der Beleuchtung, Abgas etc. an D Vorschriften.

Re: Re-Import: S1000R MJ 2022 (K63) USA-Version nach DE

BeitragVerfasst: 18.03.2025, 18:57
von eifelhansjoerg
Ok danke, das hilft ja schon mal weiter, vielleicht hat ja jemand noch ähnliche/neuere Erfahrungen gemacht. ThumbUP

Re: Re-Import: S1000R MJ 2022 (K63) USA-Version nach DE

BeitragVerfasst: 18.03.2025, 19:18
von dommuc
bei den PKW isses u.a. so dass du alle Leuchten neu brauchst weil auf den US-Gläsern keine E-Nummer drauf ist .. ohne die keine Zulassung in der EU

Re: Re-Import: S1000R MJ 2022 (K63) USA-Version nach DE

BeitragVerfasst: 19.03.2025, 15:19
von Kafuzke
Das ist so nicht ganz korrekt. Im Rahmen der nötigen Vollabnahme §21 StVZO werden regelmäßig PKW mit ausländischen Leuchten, Abgasanlagen ohne e-Kennzeichen usw. geprüft.
Im Alleingang würde ich mir das nicht geben und entweder ne Schrauberbude mit Erfahrung dazu ziehen oder im Vorfeld eng mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen abstimmen.