Fragt man 3 Leute, wie es gehen wird, bekommt man mindestens 4 Antworten.
Wie Herr Rechtsanwalt im Film ja dargestellt hat, gibt es noch keine Urteile. Und wahrscheinlich gibt es auch noch keine Kommentare dazu. Somit kann man wohl allgemein zunächst nur vermuten oder mit mehr oder weniger Sachverstand beurteilen. So ist es für mich nicht verwunderlich, wenn nach einiger Zeit die eine oder andere Meinung revidiert wird, auch von sogenannten Profis.
Die Frage im Moment ist dann doch wieder "wann ist es Motorspot"? Nach meiner Idee ist ein reines Sicherheitstraining vom ADAC noch kein Motorsport. Das Stichwort BG ist da nicht verkehrt. Immerhin bietet jede BG an, dass Arbeitnehmer regelmäßig an Sicherheitstrainings teilnehmen können und bei jeder BG werden dann mindestens ein Teil der Kosten bezahlt. Auch wenn ich keine Details weiß, aber die laufen bestimmt nach klaren Mustern und gewissen Vorgaben ab. Weiß es jemand genauer? Vermutlich wird da aber keiner Motorsport unterstellen
Darüber hinaus bin ich mir nicht im Klaren, wo die Grenzen sind. In der Praxis sehe ich einen Prozess, bei dem der Veranstalter sich mit Kriterien und Hilfestellungen entscheiden muss. Ob es da kurzfristig ein eindeutiges Gerüst für oder gegen 5d-Veranstaltungen geben wird, weiß ich nicht. Da kann man wohl nur auf Juristen und dem DMSB hoffen. Es könnte noch ein wenig dauern, bis es eine verlässliche Routing gibt. Wahrscheinlich wird der Begriff "Gebiet mit Zugangsbeschränkungen" eine höhere Gewichtung bekommen. Das einzige Kriterium wird es nicht sein.
Wie auch immer, irgendwo sollte eine Veranstaltung mit oder ohne 5d-Pflicht deklariert sein. Und dann ist die nächste Frage: Hat der Veranstalter eine Möglichkeit, pauschal für alle Teilnehmer die Haftung zu regeln. Ich denke, dass die üblichen Veranstalter-Haftplichtversicherungen das "5d-Risiko" nicht mit abdecken. Denn da geht es ja viel um Vermögensschäden, also echte Vermögensschäden, keine unechten. Motorsport ist da, wie gehabt, ein Sonderrisiko.
Blöderweise geht es ja auch bei den Versicherungssummen weiter. Nicht in jeder Haftpflichtversicherung sind 7,5 Mio€ für Personenschäden abgesichert. Bei gewerblichen Versicherungen sind es mitunter deutlich geringere Summen.
Aber ich sehe da auch noch einen anderen Punkt: Was passiert denn, wenn der Veranstalter darstellt, dass der Teilnehmer sich um 5d nicht kümmern muss - und es kommt dann zu einem Schaden? Ich fürchte, dann möchte ich nicht damit konfrontiert werden, dass der Veranstalter eine Fehlenschätzung vorgenommen hat, um vielleicht Geld zu sparen... Der Auswahl des Veranstalters wird wohl eine höhere Bedeutung zukommen?! Es soll ja auch schon Unternehmen und Menschen gegeben haben, die wegen einer fehlenden Versicherung ziemlich pleite gegangen sind.
Und dann auch: Kontrolliert der Veranstalter, ob der Teilnehmer eine ausreichende Versicherung hat?? Ich würde als Veranstalter einen Nachweis fordern. Und kann man als Teilnehmer auch den Veranstalter kontrollieren? Wir reden über Pflichtversicherung!! Oberflächlichkeiten können da viele schlaflose Nächte auslösen.
Sicher sind das alles Trockenübungen. Wenn nichts passiert, ist das sowieso alles nur für die Galerie. Ich glaube da hat auch der Begriff "Überversicherung" seinen Ursprung

Allerdings habe ich auch schon mal gehört: Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mich besser darum gekümmert...