Gerade in einer größeren Tageszeitung gefunden.
Zitat: Anfang
"Fährt ein Pkw-Fahrer einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck, so kann der Unfallverursacher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt werden kann (AZ. 4 StR 453/13). Eine gefährliche Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würden und nicht erst der Sturz. Nach dem Gesetz hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper des Motorradfahrers vorliegen müssen.
Zitat: Ende
Ich fass es nicht!!!!
et jrösst
dä mitacman