mehrschbass hat geschrieben:....
Das wuerde aber immer noch nicht rechtfertigen, dass er wegen der Geschwindigkeitsueberschreitung bei Gotha noch einen 'Aufschlag' obendrauf bekommen hat.
Wieso nicht? Scheint doch offensichtlich jemand zu sein der es nicht lernt, deshalb gibt es diesmal halt dann mehr! (So würde ich das als Beamter rechtfertigen)
Ob da soviel geht mit Anwalt, wenn man tatsächlich eigentlich im Unrecht ist (Streckensperrung heisst halt nunmal Streckensperrung. Der Lastwangenfahrer darf am Wochenende auch nicht Autobahn, egal wie leer die ist

)
Mit dem Anhalten, im Herbst ist mir die Kette gerissen auf der Autobahn. Da sind einige Motorräder vorbeigefahren (na gut, egal), aber später wurde ich dann auf Facebook gefragt ob ich das war der da Stand an der Autobahn
