Benedikt hat geschrieben:Da steht ja die werktägliche Arbeitszeit, also für mich heisst das Werktage von MO-FR.
Tearz hat geschrieben:Benedikt hat geschrieben:Da steht ja die werktägliche Arbeitszeit, also für mich heisst das Werktage von MO-FR.
Ist leider nicht so. Auch der Samstag gehört zu den Werktagen. Definition ist im Bundesurlaubsgesetz "alle Kalendertage die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind.
Also ist mit 6 Tagen zu rechnen. Was ist denn überhaupt das Problem?
sakurakira hat geschrieben:Samstag ist ein Werktag. Sollte man wissen wenn man mal parkt wo steht Halteverbot mit zusatzschild "an Werktagen"
Hat mich schon 10€ gekostet (ist länger her).
scaltbrok hat geschrieben:Bin auf der Suche nach jemandem der sich mit dem Arbeitsrecht auskennt.
Speziell geht es um die Überstunden Regelung in Deutschland.
Man kann zwar einiges googeln, aber wenn man davon nicht so den plan hat wird es schwer.
Gefunden habe ich zum beispiel, dass man im Halbjahr im schnitt 40 Stunden haben muss.
Jetzt bin ich mir aber nicht sicher wie der urlaub gerechnet wird und was eine arbeitswoche eigentlich ist. Von Mo-Fr oder von Mo-Sa, da ist sich das Internet nicht so einig..
Als regelmäßige Arbeitszeit stehen bei mir 40Stunden im Vertrag.
Alle weiteren Details lieber per pn.
Danke schonmal!
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