Mal der Einwurf von mir Richtung Landesregierung und die Antwort von Dr. Christoph Lechner, Amt der Tiroler Landesregierung Vorstand Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen
Wer aufmerksam die Antwort liest, wird erkennen wohin es tatsächlich führt ja schon führen muss, da es in der Natur der Sache liegt
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Sehr geehrte Landesregierung,
mit Verwunderung habe ich Ihre Anordnungen für den Motorradverkehr im Bereich Reutte und Imst zur Kenntnis genommen.
Dazu ein paar Gedanken die Ihre Studie vermissen lässt ( - oder schlicht aus ideologischen Gründen unterdrückt?):
1. Sie argumentieren bei den Verboten mit dem Nahfeldpegel. Allerdings rollt niemand im Leerlauf mit halber Nenndrehzahl durch die Gegend oder steht den ganzen Tag an einer Kreuzung ( - den Beweis für so ein Verhalten bringt die Studie nicht und außer Stanzach – da muss man tatsächlich im Ort anhalten um nach Namlos abzubiegen - wüsste ich auch keine Gelegenheit dazu). Von daher wäre nur das Fahrgeräusch interessant/relevant, bzw. die Grundlage. Denn nach Ihrer Entscheidung, kann ich mir nun auch eine ältere Maschine kaufen, die zwar unter den 95 db Standgeräusch liegt, aber beim Fahrgeräusch dann bis zu 80 db hat oder wenn noch älter sogar noch darüber (ja, das gibt es). Haben sie das überhaupt bedacht???
2. Weiterhin stellt ihre Studie fest, allein durch Befragung, das Autos im allg. erst bei höheren db Werten als störend empfunden werden, im Vergleich zum Motorrad ( - was sicher auch an den Frequenzlagen liegt – soweit einverstanden). Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass z.B. mein AMG GT-S ein Nahfeldpegel von 107 db hat und ein Fahrgeräusch von 76 db. Wenn sie aufmerksam prüfen, werden sie feststellen, das auch Sportwagen in größeren Gruppen durch die Gegend dort fahren ( - ich bin nämlich einer davon)! Zum Vergleich, eine BMW S1000RR (Bj. 2020 Euro 4) hat ein Standgeräusch 98 db und Fahrgeräusch 76 db. Laut Ihrer Studie, muss mein AMG GT-S auch unter Einbeziehung der Erkenntnisse zur db Wahrnehmung, dort ein Verbot erhalten, bei einem Unterschied von 12 db zu Ihrer Grenze von 95 db. Was sagen Sie dazu?
3. Warum ist die Grundlage nicht einfach das relevante Fahrgeräusch? Hier kommen wir wohl zum politischen Teil. Weil das natürlich seit Jahren schon alle Motorräder erfüllen müssen, bzw. die Pflicht der max. 80 db und damit liegen sie eben auch im allg. Kfz Bereich der Autos (und schon wird es rechtlich hier schwer – zumindest in Deutschland). So kann man an wenigen Punkten sehen, dass die Legitimation eig. nicht da ist, aber mit einem Trick doch noch herbeigeführt werden kann. Kommt Ihnen das bekannt vor? So ein Verhalten stellt man auch bei den Grenzwerten für Co2 / Feinstaub in Deutschland fest ( - es kommt eben immer darauf an).
Fazit:
Ich denke nicht, dass Sie mit so einer Vorgehensweise etwas bei den Bürgern erreichen (gesamtheitlich). Ich sehe aber jetzt schon wie in den Foren viele Ihre Tirolreise stornieren, deswegen, und eine Ablehnung gegen Bürger aus Österreich aufbauen ( - auch wenn die mehrheitlich gar nichts dafür können – so ein Klima entsteht dann eben), gerade in den deutschen Grenzgebieten zu Österreich. Ich pers. werde ab jetzt diese Gegend auch meiden (- für Bergtouren, Fahrradtour, Gastwirtschaftsbesuche und auch im Winter/Hotel – Wintersport geht auch woanders). Ich gehöre durchaus zur zahlungskräftigen Kundschaft aber wenn man nun keinen Umsatz mehr machen möchte, ist dies für mich auch in Ordnung, wenngleich auch Schade. Ich wohne übrigens nur 50 km entfernt und habe mind. zwei Wochenenden im Monat dort verbracht, fast das ganze Jahr hindurch.
P.S. Diese ominöse vor Ort Initiative möchte ja jeglichen Verkehr, der nicht nötig ist, einstellen lassen (der ideologische Teil). Diese stehen nicht hinter Ihren 95 db Werten aber treiben Sie vor sich her………
Mit freundlichen Grüßen
**************** ( - ehemaliger Tirolbesucher)
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Antwort aus Tirol:Sehr geehrter Herr *******,
danke für Ihre Anfrage. Die Motorradlärmstudie wurde insbesondere durchgeführt, um neben der Belastung durch Motorradverkehr, die Reaktion der Bevölkerung, Ursachen und präferierte Maßnahmen zu erheben. Sie hat gezeigt, dass die Belästigung durch Motorradverkehr weit höher liegt als beim zweispurigen Verkehr. Die Studie bildet die Basis für verkehrsbezogene Maßnahmen.
Da die bisher getroffenen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, Bewusstseinsbildung in Bezug auf das Fahrverhalten udgl. nicht den erhofften Erfolg gebracht haben, wurden weitere Maßnahmen unter verschiedenen Gesichtspunkten geprüft und nun die Fahrverbote für besonders laute Motorräder bekanntgegeben.
Die eigentliche Herleitung, wie der Nahfeldpegel und der Grenzwert dazu gebildet wurden, erfolgte in getrennten Gutachten zur Verordnung aus technischer und lärmmedizinischer Sicht. Es stimmt, dass sie diese Inhalte nicht der Studie entnehmen können, sie ist nur ein Teil der Begründung der Maßnahmen, ideologische Gründe dafür gibt es nicht.
Die Argumentation der Verwendung des Nahfeldpegels (Standgeräusches) liegt in der Methodik des Typprüfverfahrens. Der Vorbeifahrtspegel aller seit geraumer Zeit zugelassenen Motorräder überschreitet einen bestimmten Wert (80 dB) nicht. Obwohl dieser Wert von den Motorrädern eingehalten wird weisen diese einen höchst divergierende Nahfeldpegel auf. Die Geräusche, wie sie im Nahfeld gekennzeichnet sind, entwickeln sich genau in jenen Situationen, wo durch starke Beschleunigungsvorgänge nicht mehr jene Fahrweise abgebildet wird, wie sie im Typprüfverfahren bei der Vorbeifahrtsmessung zu Grunde liegt. Genau dies Vorgänge führen aber bei den Betroffenen in einem hohen Prozentsatz zu Störwirkungen.
Nachdem die subjektive Störung durch Motorräder jene des zweispurigen Verkehrs bei weitem übersteigt, konzentrieren sich die Maßnahmen auf dies Fahrzeuggruppe, selbst wenn im zweispurigen Verkehr einzelne Fahrzeuge auch durchaus lauter sein können. Es entspricht den gewonnenen Erkenntnissen, dass bei gleichem Schallpegel der Motorradverkehr eben viel störender ist.
Das relevante Fahrgeräusch als Grundlage für die Beschränkungen ist nicht in ausreichendem Maß geeignet, da das Typprüfungsverfahren den realen Fahrbetrieb nicht ausreichend abbildet. Dies könnten nur Begrenzungen der Schallemission über den gesamten Drehzahl- und Leistungsbereich.
Persönlich bedaure ich Ihre Konsequenzen, bitte Sie aber dennoch um Verständnis, wenn zum Schutz der Tiroler Bevölkerung notwendige Maßnahmen ergriffen werden. Wie erfolgreich diese sind, wird eine Evaluierung zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Lechner