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ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 07:10
von schrader999
Hallo zusammen,

muss man eigentlich immer alle ABEs für seine Anbauteile mitführen? Bisher hatte ich sie immer dabei, da es sich um 1-seitige Exemplare handelte, die sich leicht mitführen liessen. Mittlerweile kommen die ja öfters in kleinen Wälzern mit Sammel-ABEs für sehr viele Produkte. Diese Wälzer will ich nicht mitschleppen (Kopien??).

Wie handhabt ihr dies? Was sagen Bazis Kollegen dazu?

Noch was: Stimmt es, dass man für den KZH keine ABE benötigt, wenn Kennzeichenleuchte und Rückstrahler eine E-Nummer haben???

gruss schrader?

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 07:23
von sck1176@web.de
Servus,

nach hiesiger Rechtsprechung bist Du als Fahrzeugführer verpflichtet den ordnungsgemäßen Zustand Deines Kraftfahrzeugs jederzeit nachweisen zu können!
Da in den ABE`s steht, ob das veränderte Anbauteil für das Kfz bestimmt ist, welches Du fährst, bist Du leider in der Pflicht die ABE`s mitzuführen. :cry:

MFG sck1176

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 07:40
von Speedtrip
Also ich wurde dieses WE auf meinem Heimweg vom Heidbergring von einer Motorradstreife kontrolliert. Dem hat die e-Nummer auf meinem BOS gereicht. Obwohl er dauern brabbelte ... die ist aber laut, die ist aber laut .... :mrgreen: Meine Antwort ... naja hab sie gerade auf dem Heidbergring schön freigebrannt :twisted:

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 07:44
von bazi
Mit E-Nr. brauchst ja auch gar nix mitführen. Da ist dann die "Beweislastumkehr", dass heisst, die Rennleitung muss dir nachweisen, dass das Anbauteil NICHT ans Fahrzeug gehört.

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 08:14
von Cougarman
bazi hat geschrieben:Mit E-Nr. brauchst ja auch gar nix mitführen. Da ist dann die "Beweislastumkehr", dass heisst, die Rennleitung muss dir nachweisen, dass das Anbauteil NICHT ans Fahrzeug gehört.

Also da sagt der TÜV was anderes. E-Zeichen bedeutet ja nicht gleich dass das Teil an dieses Modell gehört sondern dass dieses Teil grundsätzlich nicht verboten ist. Sonst könnt ich mir ans Auto auch nen Mopedpuff anbauen, hat ja E-Zeichen!
Bei Blinker oder so Allgemeinkram natürlich nicht.
Klar wird die Rennleitung je nach Laune entscheiden wenn da ein E-Zeichen drauf ist. Ich hab den Kram bisher in Tüte eingeschweißt unter die Sitzbank. Eintragen lassen wär auch ne (teure) Möglichkeit. Bei Gutachten muss man das sogar, steht aber auch auf dem Wisch drauf (muss vom TÜV in FZGPapiere eingetragen werden).

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 08:32
von MSHPU
Theoretisch eine sehr interessante Frage, in der Praxis ist für mich der einfachste Ansatz, die paar Seiten einfach mitzuführen, um auf der sicheren Seite zu sein. Bei mir ist es auch überschaubar, ich habe momentan nur zwei kleine Hüllen für den Akrapovic und eine ABE für die MRA Scheibe. Ich habe alles in die schwarze Hülle mit der Betriebsanleitung gepackt und fahre einfach alles unter der Sitzbank spazieren.

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 11:01
von schrader999
Danke soweit,

aber noch mal konkret für eure Kennzeichenhalter, die ja schon viele ausgetauscht haben:

Ralle
S1000RR
Schnitzer
alpha-t
.....

habt ihr extra etwas für den Kennzeichenhalter oder nicht. Da hab ich nur die E-Nummern aud LEDs und auf dem Rückstrahler.
Der Kennzeichenhalter hat weder E-Nummer, noch ABE beigelegt (es hiess beim Kauf die E-Nummern genügen). Aber das sind ja Teile, die ich an jeden HAlter kleben kann?

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 11:07
von raifi
es gibt fürs Heck ne Sonderregelung, z.B. brauchen Gepäckträger und Koffer keine E-nr. oder ABE. darunter fällt soviel ich weiß auch der KZH es müssen nur die Vorschriften (Neigungswinkel, Rückstrahler, etc.) erfüllt sein.
Bazi müßte da genaueres wissen.

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 11:13
von schrader999
raifi hat geschrieben:es gibt fürs Heck ne Sonderregelung, z.B. brauchen Gepäckträger und Koffer keine E-nr. oder ABE. darunter fällt soviel ich weiß auch der KZH es müssen nur die Vorschriften (Neigungswinkel, Rückstrahler, etc.) erfüllt sein.
Bazi müßte da genaueres wissen.


Das wären ja gute Nachrichten. Mich hat gewundert, dass ich bei einem Austausch von Plastik gegen Carbon an der Verkleidung ne ABE brauche, wenn ich aber den KZH aus einem Plastikguss gegen einen Metall-KZH mit zig neuen Schrauben und ner anderen Form dranschraube keine brauche.

Aber wenn dem so ist, dann :D

Wär schön, wenn BAzi was dazu schreiben könnte, oder eben einige die sich nen neuen KZH montiert haben (ob die ne ABE dazu bekommen haben).

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 11:15
von Hanjo
Cougarman hat geschrieben:
bazi hat geschrieben:Mit E-Nr. brauchst ja auch gar nix mitführen. Da ist dann die "Beweislastumkehr", dass heisst, die Rennleitung muss dir nachweisen, dass das Anbauteil NICHT ans Fahrzeug gehört.

Also da sagt der TÜV was anderes. E-Zeichen bedeutet ja nicht gleich dass das Teil an dieses Modell gehört sondern dass dieses Teil grundsätzlich nicht verboten ist. Sonst könnt ich mir ans Auto auch nen Mopedpuff anbauen, hat ja E-Zeichen!
Bei Blinker oder so Allgemeinkram natürlich nicht.
Klar wird die Rennleitung je nach Laune entscheiden wenn da ein E-Zeichen drauf ist. Ich hab den Kram bisher in Tüte eingeschweißt unter die Sitzbank. Eintragen lassen wär auch ne (teure) Möglichkeit. Bei Gutachten muss man das sogar, steht aber auch auf dem Wisch drauf (muss vom TÜV in FZGPapiere eingetragen werden).


Rennleitung und Tüv sind zwei Paar Schuhe! Für die Rennleitung siehe Kommentar Bazi. Für den netten Herren in Grau darfst Du dann den ganzen Aktenordner mitnehmen. Denn der mag es genau wissen wollen ob die E-Nummer auch die Freigabe für das betreffende Bike hat.

Cheers Hanjo

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 11:41
von bazi
Nach der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) benötigen KZH eine Bauartgenehmigung. Wahrscheinlich (ich weiss es aber nicht genau) gibt es da ne 27. Änderungsverordung zur Aufhebungsverordung der Richtlinie 1234oi1234/12346918723 des Stellvertreters der Putzfrau des EU-Kommissars für die Reinerhaltung der italienischen Salami, wonach in Sizilien Esel mit Mopeten überfahren werden dürfen, damit sie in die Wurst kommen und der Esel beim Überfahren mit nicht sereinmäßigen KZH weniger leiden muss und daher braucht man keine Bauartgenehmigung für KZH.

Da aber der EU-Vorschriften-Dschungel total undurchdringbar ist, interessiert es mich einen Scheissdreck (ehrlich gesagt). Sollen die doch in Brüssel rauskommen und kontrollieren. Ich machs NICHT!

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 11:55
von raifi
bazi hat geschrieben:
Da aber der EU-Vorschriften-Dschungel total undurchdringbar ist, interessiert es mich einen Scheissdreck (ehrlich gesagt). Sollen die doch in Brüssel rauskommen und kontrollieren. Ich machs NICHT!

Bild

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 12:36
von schrader999
bazi hat geschrieben:Nach der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) benötigen KZH eine Bauartgenehmigung. Wahrscheinlich (ich weiss es aber nicht genau) gibt es da ne 27. Änderungsverordung zur Aufhebungsverordung der Richtlinie 1234oi1234/12346918723 des Stellvertreters der Putzfrau des EU-Kommissars für die Reinerhaltung der italienischen Salami, wonach in Sizilien Esel mit Mopeten überfahren werden dürfen, damit sie in die Wurst kommen und der Esel beim Überfahren mit nicht sereinmäßigen KZH weniger leiden muss und daher braucht man keine Bauartgenehmigung für KZH.

Da aber der EU-Vorschriften-Dschungel total undurchdringbar ist, interessiert es mich einen Scheissdreck (ehrlich gesagt). Sollen die doch in Brüssel rauskommen und kontrollieren. Ich machs NICHT!


Habe entschieden, statt die ABEs mitzuführen nehm ich einfach das Statement von Bazi mit.

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 13:48
von bazi
ABE ist nationales Recht! Die sind mitzuführen!

Re: ABEs mitführen?

BeitragVerfasst: 31.05.2010, 14:36
von Cougarman
Hanjo hat geschrieben:
Cougarman hat geschrieben:
bazi hat geschrieben:Mit E-Nr. brauchst ja auch gar nix mitführen. Da ist dann die "Beweislastumkehr", dass heisst, die Rennleitung muss dir nachweisen, dass das Anbauteil NICHT ans Fahrzeug gehört.

Also da sagt der TÜV was anderes. E-Zeichen bedeutet ja nicht gleich dass das Teil an dieses Modell gehört sondern dass dieses Teil grundsätzlich nicht verboten ist. Sonst könnt ich mir ans Auto auch nen Mopedpuff anbauen, hat ja E-Zeichen!
Bei Blinker oder so Allgemeinkram natürlich nicht.
Klar wird die Rennleitung je nach Laune entscheiden wenn da ein E-Zeichen drauf ist. Ich hab den Kram bisher in Tüte eingeschweißt unter die Sitzbank. Eintragen lassen wär auch ne (teure) Möglichkeit. Bei Gutachten muss man das sogar, steht aber auch auf dem Wisch drauf (muss vom TÜV in FZGPapiere eingetragen werden).


Rennleitung und Tüv sind zwei Paar Schuhe! Für die Rennleitung siehe Kommentar Bazi. Für den netten Herren in Grau darfst Du dann den ganzen Aktenordner mitnehmen. Denn der mag es genau wissen wollen ob die E-Nummer auch die Freigabe für das betreffende Bike hat.

Cheers Hanjo


Nicht ganz, die Rennleitung muss die Eintragung/Rechtmäßigkeit ebenso nachvollziehen können. Aber Wie Bazi schon geschrieben hat, ist mitzuführen. ->Punkt aus basta! Ob es abgefragt wird steht im Ermessen der Rennleitung. Wer auf Konfrontation aus ist, kanns ja daheim lassen, macht aber keinen guten Eindruck.