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Rechtlicher Umgang mit Dashcams aka Gopro

BeitragVerfasst: 10.02.2017, 12:09
von MarcP
Hallo zusammen,

immer wieder hört und sieht man Berichte, dass das Aufnahmen mit Dashcams, wozu wohl auch Gopros u.ä. dazu gehören in Deutschland aus Datenschutzgründen nicht zulässig, bzw. rechtlich problematisch sei. ( Personen und Kennzeichen z.b. müssten unkenntlich gemacht werden)

Die Polizei soll auch die Möglichkeit haben, die Kamera und die SD Karte zur Beweissicherung zu beschlagnahmen.Wenn man nun sieht wie viele mit einer Kamera rumfahren, wie sieht die rechtliche Lage und Eure Erfahrung aus ?

Re: Rechtlicher Umgang mit Dashcams aka Gopro

BeitragVerfasst: 10.02.2017, 12:13
von Steini__22
Erfahrung? -bis jetzt kein Problem, außer bei Drone

Re: Rechtlicher Umgang mit Dashcams aka Gopro

BeitragVerfasst: 10.02.2017, 12:36
von MrMaus
Das Fahren mit, ist eigentlich kein Problem in dem Sinne.
Das Private Vorführen ebensowenig, probleme kanns erst geben wenn du auf YT hochlädst.
Fährst du dort risikoreich und die Polizei meint, das sollte man ja verfolgen können sie Die Daten bei dir zuhause abhohlen kommen und zur Beweissicherung nutzen.

Im Falle eines Unfalles sind die Aufnahmen theoretisch unzulässig.. du hast hier generell ein Rechtsproblem....
Einerseits hat der, der dich angefahren hat und dir erklärt du seist angerast gekommen, ja eh erstmal recht, weil wir ja alles raser sind und nicht unter 200 kmh auf der Landstrasse unterwegs sein können....
Dieser hat ein recht auf (behaftet mich nicht) Annonymität, oder so ähnlich, also das man nicht weis wo, wann oder wie er sich bewegt.
Aber da er ja die Vorfahrt missachtet hat, und du dadurch wahrscheinlich verletzt wurdest können oder werden die Aufnahmen wahrscheinlich zugelassen, um mindestens deinen nichtraserei beweisen zu können.. ISt halt einfach doof, wenn duwirklich mit 200 unterwegs warst und aufgenommen... :clap:

Was aber nicht geht: Du(übrigens auch die Polizei nicht) darfst nicht rumfahren die Kamera immer laufen machen und dann die Personen anzeigen, die was falsch gemacht haben.

Re: Rechtlicher Umgang mit Dashcams aka Gopro

BeitragVerfasst: 10.02.2017, 12:40
von phoenix
Ich habe gehört, dass die Schweiz diese Aufnahmen die ins Netz gestellt werden, dazu verwendet dem vor dir Fahrenden einen entsprechenden Bußgeldbescheid zuzusenden, wenn auf deinem Film deine Geschwindigkeit und auch sein Kennzeichen zu erkennen sind.
Ich denke da wird man in D nicht lange warten müssen, bis das auch hier geschieht.

Re: Rechtlicher Umgang mit Dashcams aka Gopro

BeitragVerfasst: 10.02.2017, 17:12
von phoenix
Weiseraltermann hat geschrieben:
phoenix hat geschrieben:Ich habe gehört, dass die Schweiz diese Aufnahmen die ins Netz gestellt werden, dazu verwendet dem vor dir Fahrenden einen entsprechenden Bußgeldbescheid zuzusenden, wenn auf deinem Film deine Geschwindigkeit und auch sein Kennzeichen zu erkennen sind.
Ich denke da wird man in D nicht lange warten müssen, bis das auch hier geschieht.

Wir haben in D die Fahrerhaftung :mrgreen: Da muss dir die Polizei erst mal nachweisen, wer gefahren ist :idea:
Solange wir keine Halterhaftung haben, wie fast im ganzen Rest der EU und man sich nicht allzu blöd stellt, sollte das kein Problem sein winkG


Naja, zumindest können sie dir ein Fahrtenbuch reindrücken, das ist auch weniger spaßig.
Aber ansonsten hast du Recht!