AlSchu hat geschrieben:Servus in die Gruppe,
nach nem Dreivierteljahr haben wir nun Post aus den Dolomiten bekommen. Passa Giau...
Strafe gleich nach Erhalt gezahlt um den Rabatt noch mitzunehemn - soweit so gut.
Nun ist die italienisch-deutsche Übersetzung nicht sonderlich gut, deshalb meine Frage an die Community:
Zusätzlich zum Strafzettel ist noch ein weiterer Zettel "Kommunikation von Fahrerdaten" dabei mit dem Hinweis "... Formular muss übermittelt werden... sonst nochmals 286 Euro Bußgeld".
1. Eine italienische Bekannte meinte, wir müssen diesen Zettel nicht ausfüllen, sondern nur wenn wir Einspruch einlegen?
2. Ich würde es jetzt so lesen, dass wir das mitschicken müssen, weil die Italiener damit unser Punktekonto reduzieren ?
Kann mir hier jemand ne verlässliche Aussage geben? Im Internet finde ich zu diesem Dokument nichts!
Danke im Voraus!

Ich weiß ja nicht, wie Du das jetzt mit Deiner Strafe gehandhabt hast, aber wir haben jetzt auch zu dritt, 10 Monate nach dem Vergehen Post bekommen. Passo Giau. Erlaubt 50 km/h. Ich war der erste, nach Abzug 36 km/h zu schnell, mein Kumpel direkt hinter mir 33 zu schnell und zum Schluss meine Frau, knapp 45 Km/h zu schnell
Alle drei S1000R, alle drei aus dem selben Ort, und fortlaufende Aktenzeichen
Strafe für alle gleich = 144,10 Euro
Was ich aber eigentlich sagen wollte. Wir haben die Strafe ohne zu murren bezahlt und auch das angefügt Schreiben zurückgeschickt, denn wie mir ein ital. Kollege erklärt hat, kann es irgendwann mal, wenn Du wieder nach Italien einreist, das böse Erwachen geben, sofern dies mit dem gleichen Kennzeichen geschieht und man angehalten werden sollte.
Und gerade im Ausland habe ich keine Lust deswegen dann mit den Cops Ärger zu haben.
Greets@All