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Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 10:56
von könig
Hey,
also leider habe ich bis dato noch keinen Freundlichen Polizisten getroffen den ich fragen konnte. Ich hoffe hier im Forum ist man sich einig und kann mir weiterhelfen
Welche dB Lautstärke ist erlaubt? Der eine sagt: das was in den Papieren steht, der andere ab 100 wird still gelegt...
Lieben Dank im Voraus!
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 11:09
von pRo
das was in den papieren steht is immer erlaubt + eine toleranz von ich glaube 3-5db
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 11:11
von könig
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Aber ist es auch in der Eifel erlaubt? Teilweise ist ja dort Naturschutzgebiet...
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 11:12
von SirRichi
103db @ 6500 U/min steht doch schon auf dem Rahmen, also ist das mit 100 sicher mal total falsch

. Es gibt mansche Rennstrecken wo man nicht mit >100db drauf kann, aber im öffentlichen Verkehr zählt das nicht.
Gruss Richi
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 11:15
von könig
Zählt nun der Rahmen oder Papiere?
Konkreter Fall: ich hätte die Möglichkeit mir 120dB eintragen zu lassen (bitte keine Diskussion über Sinn/ oder wie das gehen soll anfangen) zählt dann das was in den Papieren steht oder ?
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 11:16
von RgblankR
Ich wurde letztens am Nürburgring rausgezogen, der Polizist sagte nur "hier sind wir schnell fertig"
Hab original Pott drauf , gab keine Beanstandung.
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 11:18
von MSHPU
Ich bin mir selbst nicht sicher, wie die Messungen funktionieren, in welchem Winkel, in welcher Entfernung, bei welcher Drehzahl etc., aber das ist im serienmäßigen Zustand auch völlig unerheblich. Ein in Deutschland zulassungsfähiges Fahrzeug ist immer vorher geprüft und freigegeben worden, daher ist es im serienmäßigen Zustand völlig egal, wie laut das Motorrad ist oder was in den Papieren steht, es ist dann im öffentlichen Straßenverkehr immer erlaubt. Wenn an der Abgasanlage etwas verändert wurde gilt eine ABE oder eine e Nummer auch als Zulassung, nur muss das montierte Teil eben auch genau zum Motorrad passen (eine ABE für ein anderes Baujahr, ein anderes Modell, ohne den in der ABE verlangten db Killer etc. greift dann natürlich nicht).
Ich glaube das einzige Thema, bei dem die Messung dann relevant wird, ist wenn ein ABE Topf ohne db Killer gefahren wird oder wenn jemand in den Serientopf Löcher bohrt o.ä. und eine offensichtliche Veränderung vorliegt. Fährt man Serie oder eben 100% korrektes Zubehör mit allen Papieren usw. ist man wohl immer auf der sicheren Seite.
Im Naturschutzgebiet kann es höchstens sein, dass du einen Strafzettel bekommst, wenn du - überspitzt gesagt - permanent im 1. Gang mit 13.000 Umdrehungen rumfährst, da gibt es sicher einen Paragraphen gegen unnötige Lärmbelästigung. Aber ein vernünftiger Motorradfahrer wird sowas eh nicht machen...
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 11:22
von MSHPU
könig hat geschrieben:Zählt nun der Rahmen oder Papiere?
Konkreter Fall: ich hätte die Möglichkeit mir 120dB eintragen zu lassen (bitte keine Diskussion über Sinn/ oder wie das gehen soll anfangen) zählt dann das was in den Papieren steht oder ?
Ich glaube nicht, dass das "normal" möglich ist, denn 120 dB ist fast eine offene Moto GP Anlage, die man noch in 5 km Entfernung hört. Wenn du da in der Stadt fährst und 3 Meter neben dir jemand ohne Gehörschutz am Gehsteig läuft, muss man da wohl von einer akuten Gesundheitsgefährdung ausgehen, deswegen wird man das kaum eingetragen bekommen. Wenn das doch passiert, wird ein Polizist und später auch ein Richter wohl vermuten, dass dies eine Gefälligkeit eines Bekannten auf der Zulassungsstelle war und wird das sicher "kassieren". Grundsätzlich gilt sicherlich das, was in den Papieren steht, aber bei 120 dB hätte das wohl bei der ersten ernsthaften Überprüfung keinen Bestand und das ist ja eigentlich auch richtig so.
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 12:19
von StefanMe
Also ich war beim TÜV und kann dir zu 100% sagen wie es im Straßenverkehr ist:
In der vorbeifahrt 80dB(A) + 2dB(A). Da es aber im Straßenverkehr nicht möglich ist zu überprüfen... -->
Das was in den Papieren eingetragen ist 103dB(A) + 5dB(A) Toleranz im Leerlauf bei 6500u/min. (S1000RR BJ2011)
Einmal bei Drehzahl testen und einemal den Gasgriff von der Drehzahl "Fällen" lassen. ( wegen Fehlzündungen..., die eventuell lauter sind)
1m hinter dem Auspuff auf hohe des Auspuffausgangs, von der Seite auf der der Auspuff montiert ist.
So prüft die Polizei und auch der TÜV!
Die vorbeifahrt ist nur bei der Homologation nötig.
Grüße Stefan
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 13:24
von MSHPU
StefanMe hat geschrieben:Also ich war beim TÜV und kann dir zu 100% sagen
Das was du schreibst, klingt vernünftig, aber auf den TÜV gebe ich persönlich nichts mehr. Ich habe da schon genug Unwissenheit erlebt oder Sachen, bei der die eine Filiale so und eine andere so gesagt hat...
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 13:35
von road-runner
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 14:39
von Steini__22
SirRichi hat geschrieben:103db @ 6500 U/min steht doch schon auf dem Rahmen, also ist das mit 100 sicher mal total falsch

. Es gibt mansche Rennstrecken wo man nicht mit >100db drauf kann, aber im öffentlichen Verkehr zählt das nicht.
Gruss Richi
2012er hat 100db! -steht 100sb auf den Rahmen!
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 14:44
von road-runner
Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 14:55
von StefanMe
Echt? Die 2012er kam mir fast lauter vor... Interessant!

Re: Maximale dB Lautstärke.. WAS DENN NUN?!?

Verfasst:
23.07.2012, 15:03
von road-runner