herbyei hat geschrieben:.
@Duke S1RR: wieso hast dich für einen ohne EG-ABE/E-Nr. entschieden?
(die nummer die drauf ist, entspricht keiner gültigen e-kennung oder hast es übersehen dass dafür ein aufpreis fällig ist)
herbyei hat geschrieben:.
hier mal zwei beispiele mit korrektem e-prüfzeichen nach eg-richtlinie
siehe auch e-prüfzeichen
Vlv hat geschrieben:Ich fasse es jetzt noch einmal zusammen, weil es scheinbar sehr viele Missverständnisse gibt:
Es gibt 2 Varianten des Arrow Works : Einmal mit und einmal ohne Db Killer.
Die Variante wo -KEIN DB KILLER- nachrüstbar ist bzw. enthalten ist NICHT MEHR legal auf der Straße zu fahren !!!!
Die Variante MIT DB KILLER hat die EXAKT GLEICHE Kennummer, man könnte also hoffen das der Polizist nicht von der entzogenen ABE weiß und sagen das er ohne zugelassen ist. Legal aber nur MIT DB KILLER fahrbar.
Diese Infos stammen von meinem BMW Händler und von ARROW direkt , ob ihr mir das jetzt glaubt oder nicht ist nicht mein Problem ich möchte nur die Fakten darlegen.
LG
Ich fahre den alten ohne Eater und möchte auch nicht bestreiten das er zu laut ist oder es keine Probleme gibt wenn man angehalten wird. Aber durch die e-Kennzeichnung erlischt nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wenn man den ESD unverändert wie vom Hersteller vorgesehen montiert.
Und wenn nirgend wo steht das ich den nur noch mit fahren darf, kann mich auch niemand an den Pranger stellen wenn ich ihn ohne Fahre!
herbyei hat geschrieben:.
hier mal zwei beispiele mit korrektem e-prüfzeichen nach eg-richtlinie
siehe auch e-prüfzeichen
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