OSM62 hat geschrieben:Habe hier jetzt die Beiträge entfernt die nicht mit dem Thema an sich zu tun haben.
Bitte haltet euch an die Netiquette, keine Beleidigungen etc.
DannyP hat geschrieben:Laut Verbraucherzentrale sind es nur 2 Nachbesserungen die ein Käufer dulden muss bevor man von weiteren Rechten Gebrauch machen kann. Kommt aber sicher auch auf den Einzelfall an.
BGB hat geschrieben:Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
BGB hat geschrieben:Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Nobse hat geschrieben:Die Verbraucherzentrale hat recht (mit Ausnahmen). Denn laut §440 BGB:BGB hat geschrieben:Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Das ist ja ein toller Satz hab ihn jetzt 5 Mal gelesen aber leider immer noch nicht kapiert
Aber Gesetzestexte kapiert man ja eh nicht wenn man es nicht studiert hat.
Carlofant hat geschrieben:Nur mal so zur Info. Ich habe meine XR letzten Mittwoch bekommen. Das Produktionsdatum war der 19.3.2021. Die Software Version wird mir auf dem Dashboard mit 022_007_020 angegeben.
Mir ist, bei den leider erst 400 gefahrenen Kilometern, noch nicht einmal dieser Ausfall gemeldet worden.
Ich gehe also davon aus, dass der Fehler dadurch behoben wurde.
Ich drücke euch die Daumen!
LG
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