von Zet » 11.11.2010, 17:09
Wie man an den Beiträgen erkennt, ein ganz heißes Thema.
Meine Meinung: Regeln sind mal grundsätzlich dazu da, eingehalten zu werden. Wenn die Übertretung von Regeln zur Gefährdung anderer führt, müssen Wege gegangen werden, die Regelverstöße zu beweisen, um sie schlußendlich auch bestrafen zu können. Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Regeln, deren Übertretung meines Wissens nach aber zu einheitlich geahndet wird. Die bloße Unterscheidung zwischen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften reicht mir persönlich nicht aus. Ich würde schon unterscheiden, ob einer auf einer gut ausgebauten Landstraße ohne Kreuzungsverkehr statt erlaubter 80 150 fährt, oder ob einer in einer 30er Zone mit 70 an einem haltenden Schulbus vorbeibrettert oder den Kindergarten in dieser Zone ignoriert.
Ich bin auch absolut gegen Abzocke aber seien wir mal ehrlich! Was passiert denn, wenn auf der von mir oben beschriebenen Landstraße nicht geblitzt werden darf, weil dort blitzen Abzocke ist? 3. Gang bis Begrenzer.......... und dann das gleiche im 4. ........ und dann .............
Man sollte sich eher einmal Gedanken darüber machen, ob Geschwindigkeitsbegrenzungen immer Sinn machen, z.B. ob in der nicht fahrbahnverengten und nur durch Schilder am Fahrbahnrand erkennbaren Baustelle ohne jede Bautätigkeit auf der 3-spurigen unbegrenzten Autobahn für eine Distanz von 500 m auf 80 km/h begrenzt werden muß oder bei gut ausgebauten Ortsdurchfahrten die 50 km/h erst mehrere 100 Meter nach dem letzten Haus aufgehoben werden......
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