War die Maschine komplett abgemeldet? Davor TK versichert? Da müsste auch die "Ruheversicherung" NOCH zuschlagen, das Fahrzeug darin für bis zu einem Jahr noch übergehen. Guck da mal nach in deiner Police.
Ist soweit ich weiß ähnlich wie bei Saison-KZ

?!
Lies das noch dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/RuheversicherungKontaktiere deine Gesellschaft, oder den Verdreher dazu, studiere deinen Vertrag und klär das direkt ab.
Denn es gibt ja reichlich Varianten zu Verträgen ...
Ich kann dir nur raten, ruf deine Versicherung an, oder den Henkel, bzw. geh persönlich mal dort vorbei und kläre das ab. Denn es gibt Millionen von Versicherungskombinationen. NIEMAND aus dem Forum kann dir deine Frage 100%ig beantworten.
Denn die "Ruheversicherung“ bietet normal genau den Schutz im Winterquartier. Bei still gelegten Fahrzeugen die vorher TK genossen haben.
Das außerdem noch erläuternd dazu:
Wer sein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums in einem Einstellraum, beispielsweise einer Garage, oder auf einem „umfriedeten“ Stellplatz parkt, - der Stellplatz darf also nicht öffentlich zugänglich sein -genießt in gewissem Umfang weiterhin Schutz durch seine Kasko- und Haftpflichtversicherung. Im Ruhezeitraum läuft die Versicherung dann beitragsfrei als so genannte „Ruheversicherung“ weiter. Solange das Fahrzeug verschlossen wurde, bleibt es gegen Brand und Diebstahl versichert. Dies gilt auch für Unfallschäden, die ein Dieb mit dem gestohlenen Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Beträgt die Dauer der Unterbrechung mehr als ein Jahr, endet der Vertrag nach Ablauf des Jahres ohne Kündigung.
Also verloren haste schon, nun kannste nur noch gewinnen, wenn du den Kampf mit der Versicherung aufnimmst ... Lieder kann ich davon singen

!
Nochmals viel Erfolg!