Daver hat geschrieben:Inwiefern sind eigentlich die AW-Vorgaben des Herstellers verbindlich? Ist es statthaft, dazu zusätzliche AW zu fakturieren für bspw. Testfahrt und Wäsche?
durch vergleich der jeweiligen rechnungen sieht man die unterschiede hauptsächlich in den preisen für aw und material. die aw-vorgaben durch den hersteller für die wartungs- und zusatzarbeiten sind verbindlich.
eher selten wurden berechnet: 2aw für die probefahrt, auffüllen der kühlflüssigkeit, kette spannen, verwendung des hinterradständers, bremsenreiniger und arbeiten die über das prüfen hinausgehen.
die meisten werkstätten halten sich an den wartungsplan wo jede position abgehakt und dieser dem kunden übergeben wurde.
(vertrauen auf richtigkeit? z.b. bei der einfahrkontrolle drehzahlbegrenzung entfernt abgehakt und war noch drin ist leider öfters gewesen)
manche haben eine fahrzeugwäsche mit dabei, für die nichts berechnet wurde.
kleinmaterialpauschale, entsorgungskosten sind bei uns in D nicht erlaubt.
fahrzeugtest mit diagnosesystem gehört zu beginn und ende der vorgegebenen wartung dazu und wird nicht extra berechnet.
andere arbeiten oder material das nicht in auftrag gegeben wurde und abweichend des wartungsplans sind, sind nicht erlaubt druchzuführen und zu berechnen.
kühlflüssigkeitsstand, reifenfülldruck, kettenspannung/-schmierung, beleuchtung sollte jeder vor der wartung selber mal kontrollieren, denn hier könnten die zusatzarbeiten entstehen.