Erstens:
Also, wenn ich das richtig lese, dann ist eine Schaltumkehr nur dann legal (alternativ), wenn das KFZ weniger als 200ccm Hubraum hat - zumindest steht es bei den Ausnahmen für Fz mit weniger als 200ccm.
Die BMW-S-Motorräder sind aber knapp
drüber.
Zweite Bemerkung:
Der TÜV kann nichts legalisieren, was illegal ist. Eine TÜV-Abnahme kann rechtwidrig sein und somit unwirksam.
Beispielsweise, wenn ein TÜV-Prüfer eine zu laute, illegale Abgasanlage einträgt, bleibt sie illegal und die BE erlischt trotz TÜV-Abnahme. Der TÜV kann Gutachten erstellen (DEKRA im Osten), die die Konformität von Bauteilen mit den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften bescheinigt. Macht der TÜV einen Fehler, bleibt es ein Fehler und die Teile illegal.