Mischbereifung

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Mischbereifung

Beitragvon Gixxer46 » 04.08.2022, 23:43

Vorne S22 hinten M9RR

Was haltet ihr von Midvhbereifung?

Ab einer gewissen DOT ist es zulässig!
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Fafnir » 05.08.2022, 06:05

Das ist Quatsch.
Sowohl die Kombination, als auch die Aussage, dass es ab einer DOT zulässig wäre.
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Bernie_ZA » 05.08.2022, 06:40

Mischbereifung ist ein Oberbegriff.
Das können sowohl verschiedene Hersteller, als auch verschiedene Größen sein.
Verschiedene Hersteller/Modelle sind erlaubt. Von der im Fahrzeugschein abweichende Größenkombinationen nicht.
Mit der DOT hat das nichts zu tun.
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Kajo » 05.08.2022, 07:20

Gixxer46 hat geschrieben:Vorne S22 hinten M9RR Was haltet ihr von Midvhbereifung?..


Die Frage erschließt sich mir nicht. Nach meiner Einschätzung sind beide Reifen fast identisch und ich konnte bei der Nutzung keine Unterschiede auf der S 1000 R im Landstraßenbetrieb feststellen.

Die DOT sagt nichts über die Nutzungsmöglichkeit eines Reifen aus - sie gibt an in welchem Monat und Jahr der Reifen produziert wurde. Weitere Informationen zur DOT hier: https://de.wikipedia.org/wiki/DOT-Nummer

Mit Reifenaufziehendem Gruß - Kajo
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Sprint » 05.08.2022, 07:21

Bernie_ZA hat geschrieben:Mischbereifung ist ein Oberbegriff.
Das können sowohl verschiedene Hersteller, als auch verschiedene Größen sein.
Verschiedene Hersteller/Modelle sind erlaubt. Von der im Fahrzeugschein abweichende Größenkombinationen nicht.
Mit der DOT hat das nichts zu tun.

Ganz Genau so sieht es aus ThumbUP

Mfg
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Heli » 05.08.2022, 07:27

Bernie_ZA hat geschrieben:Verschiedene Hersteller/Modelle sind erlaubt. Von der im Fahrzeugschein abweichende Größenkombinationen nicht.
Mit der DOT hat das nichts zu tun.


Wenn ich mich jetzt nicht falsch erinnere, war in dem CoC meiner XR die Auflage, dass vorne/hinten nur Reifen eines Herstellers verwendet werden dürfen.

Somit wäre Bridgestone/Metzeler auch bei korrekter Dimension nicht erlaubt.

Wie man aber zwischen M9RR und S22 keinen Unterschied feststellen kann versteh ich nicht. Der S22 hat eine deutlich härtere Karkasse als der M9. Somit würde es schon von der Grundidee für mich keinen Sinn machen, die beiden zu kombinieren.
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Re: Mischbereifung

Beitragvon oldie » 05.08.2022, 07:30

Gixxer46 hat geschrieben:Vorne S22 hinten M9RR

Was haltet ihr von Midvhbereifung?

Was versprichst du dir von dieser Bereifung?

Gixxer46 hat geschrieben:Ab einer gewissen DOT ist es zulässig!

Woher hast du diese Information? scratch
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Steff798R » 05.08.2022, 07:44

Kajo hat geschrieben:
Die Frage erschließt sich mir nicht. Nach meiner Einschätzung sind beide Reifen fast identisch und ich konnte bei der Nutzung keine Unterschiede auf der S 1000 R im Landstraßenbetrieb feststellen.



Also ich habe unter den Reifen schon deutliche Unterschiede feststellen können. Wenn die Reifen gleich wären, würde Gixxer ja nicht über sowas nachdenken.
Ich denke er zielt auf das agile Vorderrad des S22 in Verbindung mit einer längeren Laufleistung mit dem M9 hinten ab.
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Kajo » 05.08.2022, 10:00

Heli hat geschrieben:...Wie man aber zwischen M9RR und S22 keinen Unterschied feststellen kann versteh ich nicht. Der S22 hat eine deutlich härtere Karkasse als der M9. Somit würde es schon von der Grundidee für mich keinen Sinn machen, die beiden zu kombinieren.


Das ist sicherlich so, gleichwohl kann ich keinen wesentlichen Unterschied - wie vorweg beschrieben - feststellen.

Gruß Kajo
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Pappnase » 05.08.2022, 13:50

Gixxer46 hat geschrieben:Vorne S22 hinten M9RR

Was haltet ihr von Midvhbereifung?

Ab einer gewissen DOT ist es zulässig!


Probier's aus und lass uns wissen, wie gut das funktioniert. Nur weil "man" das nicht macht, muss es nicht zwangsläufig bedeuten, dass es nicht doch Sinn macht. Oder wie sagte einer der Erfinder des Mikroprozessors: "Wir waren jung und unerfahren. Wenn wir gewusst hätten, dass das nicht geht, hätten wir es gar nicht erst probiert."

Gruß
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Gixxer46 » 06.08.2022, 00:22

Steff798R hat gecheckt was ich denke...

Schreibe morgen einiges mehr dazu, auch zur DOT.

Was eine DOT aussagt ist mir bekannt....

Morgen mehr...
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Re: Mischbereifung

Beitragvon oldie » 06.08.2022, 08:28

Zitat aus ADAC "Neue Vorschriften zu Motorradreifen" Stand 03/2021

"Das kann dann in der Praxis bedeuten, dass auf einem serienmäßigen Motorrad mit EG-Typgenehmigung doch nicht jedes Reifenmodell, das gemäß der Beurteilung des Verkehrsministeriums den vorgeschriebenen Spezifikationen (Dimension, Speed- und Load-Index) entspricht, unbeanstandet bleibt, z.B. im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU). Dies gilt im Besonderen natürlich dann, wenn auf Vorder- und Hinterrad unterschiedliche Reifenfabrikate montiert sind, wovon grundsätzlich abgeraten wird."
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Re: Mischbereifung

Beitragvon der Mark » 06.08.2022, 09:29

oldie hat geschrieben:Zitat aus ADAC "Neue Vorschriften zu Motorradreifen" Stand 03/2021

"Das kann dann in der Praxis bedeuten, dass auf einem serienmäßigen Motorrad mit EG-Typgenehmigung doch nicht jedes Reifenmodell, das gemäß der Beurteilung des Verkehrsministeriums den vorgeschriebenen Spezifikationen (Dimension, Speed- und Load-Index) entspricht, unbeanstandet bleibt, z.B. im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU). Dies gilt im Besonderen natürlich dann, wenn auf Vorder- und Hinterrad unterschiedliche Reifenfabrikate montiert sind, wovon grundsätzlich abgeraten wird."


Nunja, grundsätzlich abraten ist wieder so ein allgemeines Geschreibsel. Das Vorderrad "weiß" doch eh nicht was hinten für ein Reifen montiert ist. Achsweise sollte in meinen Augen der gleiche Reifen montiert sein (beim Auto).
Ich habe schon öfters vorne und hinten unterschiedliche Hersteller gefahren (wenn der hintere Reifen abgelaufen war und vorne noch für 1-2 tkm Profil war und ich einen anderen Reifen ausprobieren wollte, hatte vorne dann z.B. S21 und hinten M7).

Auf der Rennstrecke fahre ich seit eh und je vorne Dunlop und hinten Bridgestone Slicks.

LG Mark
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Gixxer46 » 06.08.2022, 10:18

Sodele jetzt schreib ich auch mal was dazu, schließlich hat meine Frage auch einen Grund/Sinn...

Wie so oft, Voraussetzung ist ein perfektes Popometer, hat man unterschiedliche Auffassungen
diverser Reifen. Dem einen passt das Vorderrad, dem anderen nicht, der eine sagt vorne perfekt aber hinten leider nicht.
Das ist der Grund meiner Frage oben, denn ich habe verdammt viel ausprobiert, Strasse und Track, und wie mein direkter
Vorredner schrieb, aufm Track fahre ich auch Mischbereifung.
Ich persönlich finde den S22 vorne eine absolute Macht, in allen Belangen, auch hinter, aber hinten ist er nicht besser
als ein M9RR, erst Recht nicht von der Laufleistung.
S22 vorne und M9RR liegen bei einer identischen Laufleistung, S22 überragend vorne und M9RR überragend hinten
auf S 1000 XR K47 und K69. Von all meinen Testungen ist das meine Traumkombi in Sachen Stabilität, Handling, Regen,
Zielgenauigkeit, Kälte, Bremsen und Langlebigkeit.
Ich bin alles andere als ein Blumenpflücker und fahre mit kurzer 16/46 Übersetzung mit TC off auf meiner K69 weil die
mich einfach nervt mit ihrem Regelwerk.
Auf meiner K63 fahre ich TC Stufe 1 maximale Performance, das passt 1a und regelt eeeeextrem spät.

Zur Sache mit der DOT.....das stimmt schon was ich oben schrieb, denn Reifenfreigaben benötigt man eh nicht mehr
sofern der Reifen eine DOT nach 0121 hat. Dann kann man auch unterschiedliche Reifen fahren, egal welcher Hersteller/Typ oder
sonst irgendwas. Wie gesagt ist wichtig die DOT nach 0121. Das hängt mit der Änderung des Genehmigungsverfahrens für Fahrzeugteile zusammen!

Wenn ich meine PowerGP, Power Cup2 und Rosso 4 Corsa hier aufgebraucht habe werde ich den Versuch starten vorne auf
meine K69 den S22 und hinten den M9RR zu montieren.

VG Markus
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Bernie_ZA » 06.08.2022, 10:37

Da eine Reifenfreigabe eines Reifenherstellers immer eine Kombination von Vorder- und Hinterreifen bestimmter Reifen verlangt, kann die neue Rad-/Reifenbeurteilung so ausgelegt werden, dass zukünftig eine Mischbereifung erlaubt sein dürfte. Man müsste also z.B. den Vorderreifen von Hersteller A und den Hinterreifen von Hersteller B montieren dürfen. Außerdem dürfte auch die Plicht zum Mitführen einer Reifenfreigabe entfallen, da diese dann ja sowieso nicht mehr gilt.

Gültigkeit der neuen Einschätzung und ihre Einschränkungen
Jetzt kommen wir zu einem Punkt, der wohl noch eine Zeit lang für Verwirrung führen könnte. Die Vorgehensweise zur Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen gilt nur für Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden. Erst ab dem 01.01.2025 gilt die Beurteilung für alle Reifen.

Es kommt also auf den Reifen selbst an ob die neue Beurteilung greift oder nicht.

Verwirrende Übergangszeit
In der Praxis dürfte es also so sein, dass die Verwendung eines breiteren Reifens (als in den Fahrzeugpapieren eingetragen) auch weiterhin durch eine Reifenfreigabe gedeckt sein dürfte, bei der Montage eines neuen Reifens (ab Herstellungsdatum 2020) dann allerdings nicht mehr erlaubt ist und eingetragen werden muss.

Solange man Reifen mit einem Herstellungsdatum vor dem 01.01.2020 montiert hat, dürfte man auch im Allgemeinen noch durch die Reifenfreigabe abgesichert sein, muss sich dann allerdings auch daran halten und sie mitführen. Eine Mischbereifung sollte also erst bei Reifen mit einem Herstellungsdatum ab 2020 erlaubt sein.

10. Februar 2020
https://motorcycles.news/reifenfreigabe ... mehr-aber/
Zuletzt geändert von Bernie_ZA am 06.08.2022, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
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