Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

Alles womit man die S1000RR - S 1000 RR - HP4 - HP 4 an seine Anforderungen anpassen kann.

Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

Beitragvon JoWiCo » 02.07.2012, 23:21

StefanMe hat geschrieben:Also ich konnte in deiner TRW Anlage auch keinen Hinweis für die Umkehrschaltung finden. Das muss wenn überhaupt im Gutachten mit aufgeführt werden, denn ist ist ein Umbau (laut TÜV) der nichts mit dem Anbau der Austauschrastenanlage zu tun hat. Für die Umkehrschaltung bekommt man keine Eintragung und auch kein Gutachten weil es keine Kennzeichnung wie am Auto gibt wo welcher Gang zu schalten ist. Man lernt in der Fahrschule auch nur eine Richtung. Habs mir grad nochmal von nem bekannten der beim TÜV ist bestätigen lassen. Wenn dir bei einem Unfall das Motorrad beschlagnahmt wird und die drauf kommen das es ne Umkehrschaltung war biste leider im Arsch. Weil es nicht von TÜV eingetragen wird...

Falls du es doch geschafft hast, nicht die TWR Anlage, sondern wirklich die Umkehrschaltung eingetragen zu bekommen, kannst du mir bitte ne Kopie davon machen?

http://www.lucas-bikersworld.com/_obj/downloads/de/Fußrastenanlagen%20Gutachten.pdf

grüße Stefan


Die Eintragung erfolgte wie im Gutachten vorgegeben, also mit den zugehörigen Teilenummern.
Diese stimmten im Gutachten exakt mit den Teilen überein.
Das ist dann der Vorteil von TÜV-Gutachten gegenüber einer ABE: es werden die Teile eingetragen und nicht, was man damit macht.
Damit wird es dann legal, egal was dein Bekannter beim TÜV dazu sagt...

Für den Kit zur Schaltumkehr gibt es bei Gilles gar nix: große Nachfrage = ABE wird erstellt/ geringe Nachfrage = race only >> so sehe Ich die gilles-Philosophie

Ich hatte mich für die TRW entschieden, weil es meines Wissens nach - zumindest letztes Jahr - die Einzige "legale" mit Umkehrschaltung war.
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Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

Beitragvon marcod » 03.07.2012, 00:57

Hallo,

das ist doch immer das selbe fahre zu 3 Tüvstellen und du hast 4 Meinungen.

Fahre bitte woanders hin und lasse dir die Teile eintragen.

So etwas wird auch bei einem Unfall keinen Interessieren. Es sei denn es lässt sich nachweisen das der Unfall entstanden ist weil du falsch herum geschaltet hast.

MFG

Marco
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Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

Beitragvon gstrecker » 03.07.2012, 06:29

Hi,

nur mal von logischen her =

Frag den TÜVler doch mal in welchen Bereich der Betriebszulassung eines Motorrades steht das das Getriebe ausdrücklich durch den Schalthebel nur so zu schalten ist = 1 Gang nach unten, alle weiteren nach oben schaltbar.

Wenn es das nicht explizit gibt = andere TÜV-Stelle.

Mfg Gerald
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Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

Beitragvon StefanMe » 04.07.2012, 09:19

gstrecker hat geschrieben:Hi,

nur mal von logischen her =

Frag den TÜVler doch mal in welchen Bereich der Betriebszulassung eines Motorrades steht das das Getriebe ausdrücklich durch den Schalthebel nur so zu schalten ist = 1 Gang nach unten, alle weiteren nach oben schaltbar.

Wenn es das nicht explizit gibt = andere TÜV-Stelle.

Mfg Gerald


Gestern beim Tüv gewesen... interessiert ihn nicht... Rastenanlage normal eingetragen ohne Probleme. Er wüsste auch nicht was sein Kollege gegen die Eintragung hat. Manchmal versteh ich die Welt nicht.
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Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

Beitragvon RR Klaus » 04.07.2012, 11:36

Es gibt auch Autos bei den der Erste nach hinten geht, das spielt einfach keine Rolle :shock:
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Re: Umkehrschaltung in D nicht erlaubt

Beitragvon StarkRacing » 12.07.2012, 09:48

da wusste ich auch noch nicht. Das fällt dann wohl wieder unter Sonderumbauten. Denke aber auch, dass ein möglicher Grund hierfür die geringe Anzahl derjenigen ist, die das auch wirklich wollen und auch eintragen lassen würden. Sonst hätten sich die Hersteller evtl. auch um die Zulassungsvoraussetzungen gekümmert.
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