StefanMe hat geschrieben:Also ich konnte in deiner TRW Anlage auch keinen Hinweis für die Umkehrschaltung finden. Das muss wenn überhaupt im Gutachten mit aufgeführt werden, denn ist ist ein Umbau (laut TÜV) der nichts mit dem Anbau der Austauschrastenanlage zu tun hat. Für die Umkehrschaltung bekommt man keine Eintragung und auch kein Gutachten weil es keine Kennzeichnung wie am Auto gibt wo welcher Gang zu schalten ist. Man lernt in der Fahrschule auch nur eine Richtung. Habs mir grad nochmal von nem bekannten der beim TÜV ist bestätigen lassen. Wenn dir bei einem Unfall das Motorrad beschlagnahmt wird und die drauf kommen das es ne Umkehrschaltung war biste leider im Arsch. Weil es nicht von TÜV eingetragen wird...
Falls du es doch geschafft hast, nicht die TWR Anlage, sondern wirklich die Umkehrschaltung eingetragen zu bekommen, kannst du mir bitte ne Kopie davon machen?
http://www.lucas-bikersworld.com/_obj/downloads/de/Fußrastenanlagen%20Gutachten.pdf
grüße Stefan
Die Eintragung erfolgte wie im Gutachten vorgegeben, also mit den zugehörigen Teilenummern.
Diese stimmten im Gutachten exakt mit den Teilen überein.
Das ist dann der Vorteil von TÜV-Gutachten gegenüber einer ABE: es werden die Teile eingetragen und nicht, was man damit macht.
Damit wird es dann legal, egal was dein Bekannter beim TÜV dazu sagt...
Für den Kit zur Schaltumkehr gibt es bei Gilles gar nix: große Nachfrage = ABE wird erstellt/ geringe Nachfrage = race only >> so sehe Ich die gilles-Philosophie
Ich hatte mich für die TRW entschieden, weil es meines Wissens nach - zumindest letztes Jahr - die Einzige "legale" mit Umkehrschaltung war.