MSHPU hat geschrieben:Das glaube ich nicht, Kraftfahrzeuge sind da generell ausgenommen, auch nicht zugelassene. Das hat auch ein Versicherungsvertreter hier mal bestätigt. Ich habe nach so einer Konstellation auch schon gesucht, aber noch nichts gefunden.
Richtig. Der Versicherungswilli war ich... Zulassungfähige KFZ sind vom Hausratversicherungsschutz ausgeschlossen. (ob die nun zugelassen sind, oder nicht, spielt dabei keine Rolle). Davon sind auch Oldtimerfahrzeuge betroffen. Weil auch diese zulassungsfähig sind. (rote Nummer??? Händlerkennzeichen 06er oder die schon seit 6 Jahren nicht mehr neu ausgegebenen 07er?) Wo ein Kennzeichen ran kann, bzw. im Straßenverkehr muss = zulassungsfähig!
MSHPU hat das weiter oben eigentich alles schon sehr richtig erläutert. Vielmehr gibt es da nicht zu sagen.