Peti hat geschrieben:Kaufdatum bzw. Übergabe.
Sonst könntest Du ja immer mit roter Nummer fahren und die Gewährleistung würde nie beginnen.
Peti hat geschrieben:Kaufdatum bzw. Übergabe.
Sonst könntest Du ja immer mit roter Nummer fahren und die Gewährleistung würde nie beginnen.
Ist sie leider nicht.LKW-Schrauber hat geschrieben:Aber wenn die Erstzulassung maßgeblich ist, dann ist es ja ok.
MSHPU hat geschrieben:Dann präzisiere ich meine obige Aussage und ergänze "je nachdem, was früher eintritt".
In der Realität ist es doch so, das man zulässt und am gleichen oder einen Tag später abholt. Bei Gewährleistungsthemen wollen die Werkstätten dann immer in die Zulassungsbescheinigung schauen, da nur dort ein Datum drin steht.
Das was du beschreibst, sind Ausnahmefälle und dann gilt natürlich das Datum der Übergabe, eben je nachdem welches Datum zuerst eintritt.
Peti hat geschrieben:Also bei den zur Zeit total bescheuerten Lieferzeiten von BMW kann einen doch kein Händler zwingen, das Moped bei Schnee und Eis um Weihnachten zu bezahlen und abzuholen, wenn man seit Monaten drauf wartet und sich die Auslieferungen immer weiter verschieben.
Ich würde mit dem Händler sprechen und ihm auch klarmachen, dass ich erst zu einer "annehmbaren" Zeit abhole und bezahle (Februar oder März) und dann auch erst mit der Übergabe die Gewährleistungsuhr zu ticken beginnt.
Peti hat geschrieben:Na dann "würde" ich schon bei der Bestellung sagen, dass ich die Maschine entweder bis spätestens August oder dann wieder erst ab Februar haben möchte.
So einfach kann das sein.
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