MSHPU hat geschrieben:Genau der Punkte wurde glaube ich schon in einem anderen Thread diskutiert. Ich bin auch bei der Viktoria und ich habe nicht vor, grob Fahrlässig zu fahren. Die Hürde für grobe Fahrlässigkeit ist recht hoch und so dämlich werde ich mich nicht anstellen.
Grobe Fahrlässigkeit ist meist auch grobe Dummheit (Rauchen im Bett vor dem Einschlafen etc.) und ganz ehrlich sehe ich keinen Grund, für extreme Dummheit von anderen mitzuzahlen. Für Unachtsamkeiten ja (Vorfahrt genommen etc.), dafür gibt es Versicherungen, aber nicht für wirklich grobe Dummheit.
Insofern interessiert mich der Ausschluss dieser Klausel relativ wenig und die Versicherung ist für mich viel Wert. Sorry, wenn das jetzt als etwas hart geschrieben verstanden wird, aber ich glaube einfach daran, dass man für sein Handeln Verantwortung übernehmen sollte.
MSHPU hat geschrieben:Genau der Punkte wurde glaube ich schon in einem anderen Thread diskutiert. Ich bin auch bei der Viktoria und ich habe nicht vor, grob Fahrlässig zu fahren. Die Hürde für grobe Fahrlässigkeit ist recht hoch und so dämlich werde ich mich nicht anstellen.
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pRo hat geschrieben:was zahlst du denn wenn man fragen darf?
ich zb zahle mit top cover und vollkasko sf8 , sb 500/150 223 euro alle 3 monate
schrader999 hat geschrieben:MSHPU hat geschrieben:Genau der Punkte wurde glaube ich schon in einem anderen Thread diskutiert. Ich bin auch bei der Viktoria und ich habe nicht vor, grob Fahrlässig zu fahren. Die Hürde für grobe Fahrlässigkeit ist recht hoch und so dämlich werde ich mich nicht anstellen.
Grobe Fahrlässigkeit ist meist auch grobe Dummheit (Rauchen im Bett vor dem Einschlafen etc.) und ganz ehrlich sehe ich keinen Grund, für extreme Dummheit von anderen mitzuzahlen. Für Unachtsamkeiten ja (Vorfahrt genommen etc.), dafür gibt es Versicherungen, aber nicht für wirklich grobe Dummheit.
Insofern interessiert mich der Ausschluss dieser Klausel relativ wenig und die Versicherung ist für mich viel Wert. Sorry, wenn das jetzt als etwas hart geschrieben verstanden wird, aber ich glaube einfach daran, dass man für sein Handeln Verantwortung übernehmen sollte.
Nun ja eigentlich wurde das Thema des Threads noch nicht diskutiert. Denn es wurde Top Cover immer beschrieben mit Auschluss dieser Klausel.
Jetzt geht es darum, ob die Top Cover mal mit, mal ohne verkauft wird. Es sei dahingestellt, ob die jemand braucht oder will.
Was ich auf keinen Fall will ist die Klausel drin haben, wenn ich die bei einem anderen Agenten nicht drin habe.
Die Klausel öffnet auf alle Fälle der Versicherung einen Ermessensspielraum ein, Leistungen zu kürzen, der letztendlich dann vor Gericht geklärt werden muss (Grobe Fahrlässigkeit ist nämlich nicht definiert und im Streitfall musst du klagen). Daher ist es durchaus sinnvoll die Klausel gestrichen zu haben. Reifenplatzer bei 200 mk/h. (Gar nicht so schnell für die RR). Motorrad hat nen erheblichen Schaden, weil Reifen das Heck beschädigt hat, Felge im Eimer, mit ein bisschen Pech noch viel mehr. Die Versicherung zieht dir Leistungen ab, weil das Fahren 70 km/h über der Richtgeschwindigkeit nach Meinung der Versicherung schon grob fahrlässig ist. Der Meinung bist du wahrscheinlich nicht, also geht es ab vor Gericht. Wer also nicht unbedingt seine Freizeiz mit Anwälten und vor Gericht verbringen will ist mit der ausgeschlossenen Klausel sicherlich besser dran.
Es ist übrigens eine Klausel, die tendenziell immer weniger Versicherer drin haben (seit einem Urteil in sehr hoher Instanz, der den Hop oder Top Auschluss bei grober Fahrlässigkeit als rechtswidrig erklärt hat). Angeblich sollen 2011 noch einige Versicherungen nachziehen.
bazi hat geschrieben:Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).
Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"
Hanjo hat geschrieben:
....Motorrad fahren.
Und nun komm mir nicht mit ... so war das nicht gement.... Da gibts genug die das sagen![]()
Cheers Hanjo
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