Wobbly hat geschrieben:...Das kann und macht der Haendler auch nach den zwei Jahren wenn CarGarantie Versicherung besteht. CarGarantie und BMW arbeiten immer zusammen. Dem Kunde kann es egal sein, aber es ist beispielsweise durchaus nicht selten, dass CarGarantie den Arbeitslohn und BMW die Teile bezahlt.
Die beabsichtigte Inanspruchnahme der CAR-Garantie regelt der jeweilige BMW-Vertragshändler meist im Auftrag des Kunden mit CAR-Garantie direkt. BMW Motorrad hat mit dieser Regelung nichts zu tun. Der wesentliche Unterschied der Reparaturversicherung zu der Inanspruchnahme mittels Kulanzantrag besteht darin, dass ich als Vertragspartner der Versicherung notfalls meinen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen kann.
Bei einem Kulanzantrag dagegen sind rechtliche Schritte gegen die Entscheidung nicht möglich. Es ist durchaus denkbar, dass bei einem abgelehnten Antrag der CAR-Garantie in Folge dann ein Antrag auf Kulanz bei BMW Motorrad gestellt wird und dann Leistungen / Teilleistungen der notwendigen Reparatur übernommen werden.