road-runner hat geschrieben:..das geht ..glaub ich ...gar nicht...ausser HP4 und RR 2015
Ich habe ihn auf der ollen 2011er mit Zulassung ...
Gruß Uwe
herbyei hat geschrieben:.
MannoOMann seid ihr schwierig. Ist das wirklich schwer die oben eingestellte unbedenklichkeitsbescheinigung mal zu lesen, da steht alles drin!!!!
wenn der 200-er reifen gemäß der unbedenklichkeitsbescheinigung gefahren wird und dieser nicht in den papieren steht, muss lediglich die unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt werden.
eine eintragung in die papiere oder eine anbauabnahme ist daher nicht notwendig!
hoffe, dass ist damit geklärt. derjenige der noch immer unschlüssig ist, soll zum tüv gehen und sich dort aufklären lassen. danke.
Padi #4 hat geschrieben:Wieso "nur" ein 200er, wenn auch ein 240er drunter passt
Revan hat geschrieben:Wo ist denn der Vorteil bei nem breiteren Reifen?
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