Ritzelabdeckung

Die Technik der S1000RR - S 1000 RR - HP4 - HP 4.

Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon hellrider1981 » 06.03.2015, 20:20

ah jetzt ThumbUP
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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon YaQui » 10.01.2017, 17:56

Hi,

es ist zwar schon etwas her, seit das Thema hier bearbeitet wurde. Ich wäre auch einer Yoshimura-Ritzelabdeckung interessiert, kann aber leider keine Stelle finden wo ich das kaufen kann.

Ach so, braucht man dafür ne ABE???

VG
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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon ChrisKlaS1000RR » 10.01.2017, 18:11

Falls jemand eine andere schicke Abdeckung sucht, ich hätte noch eine zum verkauf.

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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon YaQui » 10.01.2017, 18:48

sieht auch gut aus... aber wie gesagt/gefragt: brauchts ne ABE???
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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon ChrisKlaS1000RR » 10.01.2017, 18:52

Nein, brauchst du dafür nicht. Genau genommen kannst du sogar komplett ohne Abdeckung fahren ;)

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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon Supermic » 10.01.2017, 23:38

ChrisKlaS1000RR hat geschrieben:Genau genommen kannst du sogar komplett ohne Abdeckung fahren ;)


Das halte ich für ein Gerücht: das frei drehende Ritzel mit der umlaufenden Antriebskette darf doch nie und nimmer komplett ohne Abdeckung gefahren werden!?
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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon ChrisKlaS1000RR » 11.01.2017, 06:26

Für das hintere Kettenblatt gibt es doch auch keinen Schutz.
Das Stück Plastik über der Kette dient mehr dem Schmutzfang als einem Schutz vor Verletzungen ect.
Wie sich da einer bei der Fahrt verletzen will, kann ich mir eh nicht erklären.
Außer du fährst Barfuß und willst die Kettenschmierung während der fahrt mit dem großen Onkel prüfen :D

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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon RRwolli » 11.01.2017, 10:04

wenn der Überwurfschutz montiert ist sehe ich auch keinen Grund nicht ohne Abdeckung zu fahren.

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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon Meister Lampe » 11.01.2017, 12:15

Und ohne Probleme schon wieder zum x-tenmal das Moped ohne Ritzelabdeckung und Kettenschutz über den TÜV gebracht , weil es nicht zwingend Vorgeschrieben ist , es ist nur ein Schmutzschutz und wenn die Kette reißt , Hilft kein Schutz , die Kettenritzelführung sollte allerdings montiert sein , könnte ein einschlagen ins Gehäuse verhindern , aber auch da gab es auch schon andere Ergebnisse ... :?

Gruß Uwe Bild
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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon ChrisKlaS1000RR » 11.01.2017, 13:02

Meister Lampe hat geschrieben:Und ohne Probleme schon wieder zum x-tenmal das Moped ohne Ritzelabdeckung und Kettenschutz über den TÜV gebracht , weil es nicht zwingend Vorgeschrieben ist , es ist nur ein Schmutzschutz und wenn die Kette reißt , Hilft kein Schutz , die Kettenritzelführung sollte allerdings montiert sein , könnte ein einschlagen ins Gehäuse verhindern , aber auch da gab es auch schon andere Ergebnisse ... :?

Gruß Uwe Bild

Jawoll.
So ist das.
Habe ich bei meiner auch alles abmontiert.
Sieht wesentlich besser aus :)

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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon RRwolli » 11.01.2017, 14:16

ich starte so in die neue Saison.

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Mal sehen was die Rennleitung bzw. der TÜV im August sagt.

Gruß
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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon ChrisKlaS1000RR » 11.01.2017, 16:56

Bei mir : " traumhaft schöne Maschine, keine Mängel, hier die Plakette!" :D

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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon ChrisKlaS1000RR » 11.01.2017, 16:57

RRwolli hat geschrieben:ich starte so in die neue Saison.

Bild

Mal sehen was die Rennleitung bzw. der TÜV im August sagt.

Gruß
Wolfgang

So sieht das super aus und lässt sich sehr schön reinigen! Perfekt

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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon herbyei » 11.01.2017, 21:59

.
generell gilt:
Bei Motorrädern sind gefährliche bewegliche Teile wie Kettenendantriebe und dergleichen durch geeignete Vorrichtungen (Verkleidungen z.B. Kettenkasten für Sekundärantrieb) so zu schützen, dass weder Lenker noch beförderte Personen durch unbeabsichtigtes Berühren mit einem Körperteil oder mit einem Kleidungsstück gefährdet werden.

und ist beim TÜV ein eigener zu prüfender punkt. wenn es der tüvler nicht gesehen oder kontrolliet hat, gilt das nicht als ausrede, denn der fahrer/halter ist verantwortlich für sein moped.
Viele Grüße Herb

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Re: Ritzelabdeckung

Beitragvon Supermic » 11.01.2017, 22:08

herbyei hat geschrieben:.
generell gilt:
Bei Motorrädern sind gefährliche bewegliche Teile wie Kettenendantriebe und dergleichen durch geeignete Vorrichtungen (Verkleidungen z.B. Kettenkasten für Sekundärantrieb) so zu schützen, dass weder Lenker noch beförderte Personen durch unbeabsichtigtes Berühren mit einem Körperteil oder mit einem Kleidungsstück gefährdet werden.

und ist beim TÜV ein eigener zu prüfender punkt. wenn es der tüvler nicht gesehen oder kontrolliet hat, gilt das nicht als ausrede, denn der fahrer/halter ist verantwortlich für sein moped.


...und SO hatte ich das auch auf dem Schirm! Daher meine vorherige, kritische Zwischenfrage!?[emoji848]
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