chrisb101 hat geschrieben:Hi,
kann mir einer erklären warum dieser Auspuff auf der neuen S 1000 R möglich ist, aber Akrapovic nix kleineres hinbekommt?
Was bedeutet eigentlich EG-ABE? Muß dieser dann noch eingetragen werden? Ich möchte eigentlich keinen Stress mit der Rennleitung oder TÜV alle zwei Jahre. Dass hatte ich jetzt mit meiner FZ1 und einem BOS Slip-On, dass nervt.
Gruß
Das wird nur Akrapovic selbst wissen
Bei der EG-ABE wirst wohl genauso ein Heftchen erhalten mit Auflistung des Auspuffs für genau dein Motorrad (S1R 2017) und E-Nummer auf dem ESD. So wirst kein Stress unterwegs haben. Grad nachgeschaut beim Online-Hahn: EG ist eine europaweite , gültige ABE.
Der BOS an deiner FZ1 wird doch auch ganz normal eine ABE bzw. EG-ABE gehabt haben?
Komplettanlagen gibt es meines Wissenstandes derzeit keine für die R 2017, selbst wenn die passen sollten vom Anschluss sind diese für diese Baureihe der S1000R nicht zugelassen. Gibt für die 2016er auch nur die HP-BMW-Komplettanlage mit ABE, bei den Nachrüstanlagen von Akrapovic direkt besitzt nur der ESD eine ABE, aber das komplette als Anlage hat keine ABE.
Vllt. mal beim BMW Händler nachfragen, ob bei BMW in Richtung Komplettanlage überhaupt was geplant ist für die 2017er R.