MSHPU hat geschrieben:Wenn die Anlage eine e-Prüfnummer hat, dann ist sie ja im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs in Deutschland zugelassen, oder? Dann würden Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis bestehen bleiben.
Falls ja, ist es für mich keine Racinganlage, auch wenn sie vielleicht aus einer "Racingline" stammt, auf Marketingbegriffe gebe ich nicht so viel.

Für mich ist die Definition von Racingteilen ja gerade, dass sie auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen sind. Falls die Betriebserlaubnis erlischt, kommt sowas für mich nicht in Frage und genau deswegen würde mir die Anlage dann nicht weiterhelfen. Das muss jeder wohl mit sich selbst klären, mir wäre das dann deutlich zu heiß.
@MSHPU
Akra hat raching, racing evo und street legal anlagen:Mal alles für die 350er Dämpfer version Titan oder Carbon ist egal, racing und evo unterscheiden sich duch das für die Krümmer verwendete Material edelstahl und titan.
Street legal hat die Auspuffklappe, Kat und den 350er mit e- nummer (wenn mit eater gefahren=strret legal) ohen eater nicht street legal.
Racing Anlagen haben keine Auspuffklappe keinen kat und den 350er dämpfer, mit e-nummer und eater (trotzdem Anlage nicht streetleagal wegen krümmer)
der eater bei den raching anlagen ist nicht für die Street zulassung sonder nur für die geräuschdämmung da. Der Enschalldämpfer ist immer der gleiche auch mit der e.nummer egal ob street oder raching.
Also nur die streetlegal sind bedingt (wenn mit eater) wirklich street legal. alles andere ist racing.
so nun könnt Ihr Euch noch satzzeichen und Großschreibung reinzimmern....
Cheers Hanjo